Niederlassungserlaubnis

Wenn Sie bereits seit mehreren Jahren im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis sind und nun eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, auch Niederlassungserlaubnis genannt, beantragen möchten, kann Ihnen die zuständige Ansprechperson der Ausländerbehörde weiterhelfen. Um die für Sie relevanten Informationen zu erhalten, ist es notwendig, dass Sie persönlich zur Ausländerbehörde kommen und zuvor einen Termin vereinbaren.

Aktueller Hinweis

  • Ab Mai 2025 dürfen sämtliche biometrischen Passbilder für Personaldokumente (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepässe, vorläufiger Reisepass und elektronischer Aufenthaltstitel eAT) nur noch digital erstellt werden. Die Passfotos können direkt im Rathaus an der Fotobox Speed Capture Kiosk oder in einem zertifizierten Fotostudio angefertigt werden.
     

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Den Antrag für die Niederlassungserlaubnis müssen Sie während der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen.
  • Die Ausstellung erfolgt in der Regel als Scheckkarte, die eine elektronische Ausweisfunktion, zum Beispiel zur Identitätsprüfung im Internet, besitzt.
  • Im elektronischen Aufenthaltstitel werden bei Antragstellenden ab sechs Jahren Lichtbild und Fingerabdrücke gespeichert.
  • Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie sich in anderen Schengen-Staaten für die Dauer von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen aufhalten.
  • Wenn Sie erstmalig für einen längerfristigen Aufenthalt nach Deutschland einreisen wollen, müssen Sie bei der Visabeantragung nachweisen, dass Sie über deutsche Sprachkenntnisse von mindestens einem Sprachlevel A1 verfügen. Nach der Einreise werden Sie von dem Team der Ausländerbehörde zur weiteren Teilnahme an einem Integrationskurs aufgefordert. Ohne Vorkenntnisse umfasst dieser insgesamt 900 Stunden. Der erfolgreiche Abschluss des Kurses mit der Ablegung einer Prüfung ist eine der Voraussetzungen, wenn Sie später eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten. Für den Integrationskurs fallen Gebühren an: Je nach der persönlichen Einkommenssituation wird ein Eigenanteil zu den Kosten des Kurses festgelegt. Bei Fragen zum Integrationskurs hilft Ihnen Ihre zuständige Ansprechperson weiter.
     

Dokumentenausgabebox

  • Sie können auch ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses Ihr Dokument an der Dokumentenausgabebox am Haupteingang abholen. Beantragen Sie diesen Service vorher bei Ihrem Termin.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Erteilung einer Niederlassungserlaubnis allgemein

  • 113,00 €
     

Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gem. § 18c Abs. 3 AufenthG

  • 147,00 €
     

Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gem. § 21 Abs. 4 AufenthG   

  • 124,00 €
  • aktuelles, digitales, biometrietaugliches Passfoto
  • Im Rathaus besteht die Möglichkeit, gegen Gebühr von 7,00 € ein digitales biometrietaugliches Passfoto an der Fotobox Speed Capture Kiosk zu erstellen. Alternativ bei zertifizierten Fotostudios.
  • gültiger Nationalpass
    • im Ausnahmefall andere Nachweise zur Identität
  • Arbeitsvertrag und die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Mietvertrag und die letzte Betriebskostenabrechnung
  • ausreichende Sprachkenntnisse
    • Abschlusszeugnis einer deutschen Schule oder ein Sprachzertifikat mit Sprachniveau von mindestens B1
  • staatsbürgerliche Kenntnisse
    • Abschlusszeugnis einer deutschen Schule oder Zertifikat „Leben in Deutschland“
  • Nachweis geleistete Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für mindestens 60 Monate

§§ 9, 18c Abs. 3, 21 Abs. 4, 26 Abs. 4, 28 Abs. 2  AufenthG

Ausländerbehörde, Aufenthaltstitel, unbefristeter Aufenthalt

Kontakt

Ersterteilungen von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen/Ausstellung von Reiseausweisen/Sachbearbeitung Verpflichtungserklärung und Visum
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Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen (bei Asylverfahren) sowie Duldungen und Niederlassungserlaubnissen (nach Kartenablauf) ist auch online möglich:

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Ihre Ansprechperson erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 08:00 bis 09:00 Uhr.

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