Kinder, Jugend, Familie
Die Stadt Herten bietet vielfältige Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien – ob Unterstützung während der Schwangerschaft, Beratung zur Adoption, Jugendberufshilfe, Begleitung junger Erwachsene im Alltag oder Jugendhilfe im Strafverfahren.
Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche
Durch das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) haben alle Personen, die außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen (z. B. Hebammen, Ärztinnen und Ärzte, Lehrkräfte, Therapeutinnen und Therapeuten, Psychologinnen und Psychologen) bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung einen Anspruch auf Beratung gem. § 8b SGB VIII in Verbindung mit § 4 KKG. Die Beratung ist anonym.
Auch Personen, die im Freizeit- und Sportbereich Kontakte zu Kindern und Jugendlichen haben, weil sie in Musik- oder Ballettschulen oder in Sportvereinen haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätig sind, haben Anspruch auf diese Beratung.
Kinder- und Jugendschutz
Unterstützung und Beratung werden in Bezug auf mögliche Kindeswohlgefährdungen oder Schwierigkeiten bei Kindern und Jugendlichen angeboten. Wer sich unsicher ist, ob seine Sorgen berechtigt sind und ob eine offizielle Meldung beim Jugendamt notwendig ist, oder wer sich Informationen über verfügbare Hilfen wünscht, kann sich bei den zuständigen Ansprechpersonen melden. Die Beratung erfolgt anonym und vertraulich.
Kontakt
Ansprechpersonen des Allgemeinen Sozialen Dienstes: siehe Straßenverzeichnis
Jugendhilfeplanung
Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung werden bei § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) beschrieben. Ziel ist es, die verschiedenen Angebote des Jugendamtes so zu planen, dass die wichtigsten Angebote für alle Kinder, Jugendlichen und deren Eltern möglichst ortsnah zu erreichen sind.
Zu den Inhalten gehören:
- Planung von Betreuungsangeboten in Kitas und in der Tagespflege
- Planung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche
- Befragungen von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte werden auf folgende Weise unterstützt:
- Beratung und Unterstützung für Eltern und Erziehungsberechtigte in Erziehungsfragen
- Für Kinder, die nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können, wird vorübergehend oder dauerhaft eine neue Familie bereitgestellt.
- Der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird stets gewährleistet.
- Individuelle Angebote für ergänzende Erziehungsmaßnahmen werden entwickelt, die auf die Bedürfnisse der Familien abgestimmt sind.
- Positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien werden geschaffen.
- Hilfe bei der Erziehung wird bereitgestellt, wenn diese nicht dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entspricht.
Die Hilfen zur Erziehung sind im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in den §§ 27 ff. geregelt.
Kontakt
Sie können telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren. Die Zuständigkeiten sind nach Straßen geordnet. Die Ansprechperson sowie die entsprechenden Kontaktdaten können Sie im Straßenverzeichnis einsehen.
Hilfe in Not- und Krisensituationen
Um Unterstützung und Hilfe bei Problemen oder akuten Schwierigkeiten zu erhalten, können sich Betroffene an die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes telefonisch wenden.
Telefon: 02366 303-370
Generelle Erreichbarkeit
Montag bis Mittwoch: 08:00–16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00–17:30 Uhr
Freitag: 08:00–12:30 Uhr
Jugendamt
Adresse
Rathaus-Nebengebäude
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Leitung
Generelle Erreichbarkeit
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.