Duldung

Ihr Asylantrag oder Ihr Aufenthaltstitel wurde abgelehnt? Dann sind Sie zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Wenn Sie nicht kurzfristig ausreisen können, z. B. bei vorübergehender Reiseunfähigkeit oder wenn Ihr Nationalpass noch beantragt werden muss, erhalten Sie bis zum Wegfall des Ausreisehindernisses eine Duldung. Die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde helfen Ihnen weiter.

Aktueller Hinweis

  • Ab Mai 2025 dürfen sämtliche biometrischen Passbilder für Personaldokumente (Reisepässe, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel eAT) nur noch digital erstellt werden. Die Passfotos können direkt im Rathaus an der Fotobox Speed Capture Kiosk oder in einem zertifizierten Fotostudio angefertigt werden.
     

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Sobald die Entscheidung über Ihren Asylantrag bzw. Aufenthaltstitel rechtskräftig ist, muss der Antrag gestellt werden.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Erstausstellung mit Trägervordruck

  • 62,00 €
     

Erstausstellung nur als Klebeetikett

  • 58,00 €
     

Verlängerung mit Trägervordruck

  • 37,00 €
     

Verlängerung nur als Klebeetikett

  • 33,00 €
     

Bei Vorlage des Leistungsbescheids nach dem SGB II oder SGB XII

  • ggf. gebührenfrei
  • aktuelles, digitales, biometrietaugliches Passfoto
  • Im Rathaus besteht die Möglichkeit, gegen Gebühr von 7,00 € ein digitales biometrietaugliches Passfoto an der Fotobox Speed Capture Kiosk zu erstellen, alternativ bei zertifizierten Fotostudios.
  • Nachweis der Passbeantragung und Zeitpunkt der voraussichtlichen Ausstellung oder
  • ärztliches Attest über Reiseunfähigkeit

§§ 60a–60d AufenthG

Ausländerbehörde, Duldung, Asyl, Aufenthalt

Kontakt

zuständig für die Buchstaben A - I

Rathaus
Raum: 027
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen (bei Asylverfahren) sowie Duldungen und Niederlassungserlaubnissen (nach Kartenablauf) ist auch online möglich:

Online-Terminvergabe

Telefonsprechstunde:
Ihre Ansprechperson erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 08:00 bis 09:00 Uhr.

zuständig für die Buchstaben J - Z

Rathaus
Raum: 027
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen (bei Asylverfahren) sowie Duldungen und Niederlassungserlaubnissen (nach Kartenablauf) ist auch online möglich:

Online-Terminvergabe

Telefonsprechstunde:
Ihre Ansprechperson erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 08:00 bis 09:00 Uhr.