Jugendhilfe im Strafverfahren
Wird gegen junge Menschen ein Strafverfahren eingeleitet und durchgeführt, schalten Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Vollzugsanstalten unverzüglich das örtlich zuständige Jugendamt ein. Wenn es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt, haben die Mitarbeitenden der Jugendhilfe im Strafverfahren ein Anwesenheits- und Äußerungsrecht. Sie betreuen straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren und bereiten sie auf die Gerichtsverhandlung vor. Außerdem begleiten die Mitarbeitenden der Jugendhilfe im Strafverfahren sie während der Verhandlung und wickeln mit ihnen die Ergebnisse aus der Verurteilung ab.
Die strafrechtlichen Konsequenzen richten sich nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG). Die Jugendhilfe im Strafverfahren selbst verhängt keine Strafen oder Sanktionen. Ihre Aufgabe ist es, die Erfüllung richterlicher Weisungen und Auflagen zu überwachen und das jeweilige Ergebnis der Justiz mitzuteilen.
Das Jugendamt vermittelt verschiedene auferlegte Maßnahmen wie gemeinnützige Arbeitseinsätze, Erziehungsgespräche, Besuche bei der Drogenberatung, Anti-Aggressionskurse, soziale Gruppenarbeit, Verkehrserziehungskurse und den Täter-Opfer-Ausgleich.
Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr können nach dem Jugendgerichtsgesetz wie Jugendliche behandelt werden, wenn sie noch im elterlichen Haushalt leben, schulisch und beruflich noch nicht stabil sind oder deutliche Brüche in ihrer Entwicklung aufweisen.
Ziel der Hilfe ist es, die straffällig gewordenen Jugendlichen in die Lage zu versetzen, ihre schulische, berufliche und persönliche Entwicklung fortzusetzen und keine weitere Straftat mehr zu begehen.
Beratung an weiterführenden Schulen
Eine weitere wichtige Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren ist die Beratung von Jugendlichen und Lehrkräften an weiterführenden Schulen in Herten. Mit diesem Angebot soll dazu beigetragen werden, dass Jugendliche frühzeitig über mögliche Konsequenzen strafbaren Handelns informiert und beraten werden.
Interessierte Lehrkräfte können sich zur Vereinbarung von Beratungsterminen direkt mit den Ansprechpersonen in Verbindung setzen.
Zudem bietet die offene Sprechstunde für Jugendliche und junge Erwachsene sowie betroffene Eltern ein individuelles Angebot an. In vertraulichen Gesprächen können sie sich zum Thema Straffälligkeit informieren.
Kontakt
Offene Sprechstunde
Telefon: 0163 7303182
Donnerstag: 15:00 bis 17:00 Uhr
Projektraum am Place d’Arras
Theodor-Heuss-Straße 26
45699 Herten