Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzen und beabsichtigen, sich für einen längeren Zeitraum in Deutschland aufzuhalten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis (Ersterteilung). Die Ausstellung erfolgt in der Regel als Scheckkarte, die eine elektronische Ausweisfunktion zur Identitätsprüfung besitzt. Bei Antragstellenden ab sechs Jahren werden Lichtbild und Fingerabdrücke gespeichert.

Falls Sie bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die jedoch bald abläuft, haben Sie die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen.

Aktueller Hinweis

  • Ab Mai 2025 dürfen sämtliche biometrischen Passbilder für Personaldokumente (elektronischer Aufenthaltstitel eAT, Reisepässe, vorläufiger Reisepass, Personalausweis und vorläufiger Personalausweis) nur noch digital erstellt werden. Die Passfotos können direkt im Rathaus an der Fotobox Speed Capture Kiosk oder in einem zertifizierten Fotostudio angefertigt werden.
     

Wofür wird eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt?

  • Studium oder Schulbesuch
  • Zweck der Erwerbstätigkeit
  • Aufenthalt aus familiären Gründen
  • aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
     

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ist Ihr persönliches Erscheinen bei der Ausländerbehörde erforderlich.
  • Soweit für die Prüfung einer Beschäftigungserlaubnis eine Genehmigung der Arbeitsagentur eingeholt werden muss, ist von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin auch die „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ auszufüllen und bei der Ausländerbehörde einzureichen.
  • In der Regel müssen Sie dabei nachweisen, dass Sie über deutsche Sprachkenntnisse auf mindestens dem Niveau A1 verfügen.
  • Nach der Einreise werden Sie von dem Team der Ausländerbehörde zur weiteren Teilnahme an einem Integrationskurs aufgefordert. Ohne Vorkenntnisse umfasst dieser insgesamt 900 Stunden. Der erfolgreiche Abschluss des Kurses mit der Ablegung einer Prüfung ist eine der Voraussetzungen, wenn Sie später eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten. Für den Integrationskurs fallen Gebühren an: Je nach der persönlichen Einkommenssituation wird ein Eigenanteil zu den Kosten des Kurses festgelegt. Bei Fragen zum Integrationskurs hilft Ihnen Ihre zuständige Ansprechperson weiter.
     

Vollmacht

  • Ihre Aufenthaltserlaubnis kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person in der Ausländerbehörde abholen. Die oder der Bevollmächtigte muss sich in der Ausländerbehörde ausweisen können. Auch eine Vollmacht ist erforderlich. Das entsprechende Formular ist vor Ort erhältlich.
     

Dokumentenausgabebox

  • Ihr Dokument können Sie auch ohne Termin an der Dokumentenausgabebox am Rathaus-Haupteingang während der Öffnungszeiten abholen. Beantragen Sie diesen Service vorher bei Ihrem Termin.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Ersterteilung

  • 100,00 €
     

Verlängerung

  • 93,00 € für Personen ab 18 Jahren
  • 46,50 € für Personen unter 18 Jahren
     

Verlängerung (Türkei)

  • 37,00 € für Personen ab 24 Jahren
  • 22,80 € für Personen ab 24 Jahren
     

Bei Vorlage des Leistungsbescheids nach dem SGB II oder SGB XII

  • ggf. gebührenfrei
  • aktuelles, digitales, biometrietaugliches Passfoto
  • Im Rathaus besteht die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 7,00 € ein digitales biometrietaugliches Passfoto an der Fotobox Speed Capture Kiosk zu erstellen. Alternativ bei zertifizierten Fotostudios.
  • mehr als drei Monate gültiger Heimatpass

Hinweis: Je nach persönlicher Situation (Familiennachzug, Studium, Arbeitsaufnahme) sind weitere Unterlagen notwendig. Informieren Sie sich daher direkt bei Ihrer zuständigen Ansprechperson.

  • ca. sechs Wochen

§§ 16–17, 18–21, 22–25b, 28–36a AufenthG

§§ 45 ff. Aufenthaltsverordnung

Ausländerbehörde, Aufenthalt, Einreise, Deutschland, Aufenthaltstitel
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Kontakt

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Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen (bei Asylverfahren) sowie Duldungen und Niederlassungserlaubnissen (nach Kartenablauf) ist auch online möglich:

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Ihre Ansprechperson erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 08:00 bis 09:00 Uhr.

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