Photovoltaik als Dachanlage

Um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen und die Energiewende aktiv zu gestalten, fördert die Stadt die Installation von Photovoltaikanlagen für Privateigentümerinnen und -eigentümer. Durch die Installation einer eigenen PV-Anlage können Haushalte unabhängiger von steigenden Strompreisen werden und ihren eigenen ökologischen Fußabdruck reduzieren. Die Stadt bietet Unterstützung und Beratung an, um Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu diesen Technologien zu erleichtern.

Terminvergabe

Vereinbaren Sie vorab einen Termin, um persönlich beraten zu werden.

  • Kauf einer Photovoltaikanlage
  • Pachten einer Photovoltaikanlage

Hinweis: Es werden nur neue Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 5 kWP für Wohngebäude(-teile) oder Vereinsräume im Stadtgebiet von Herten gefördert, die nicht gewerblich genutzt werden.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümerin und Eigentümer oder Pächterin und Pächter von Wohngebäuden oder von Vereinsräumen sind.

Ausgeschlossen sind juristische Personen des privaten Rechts, die sich ganz oder teilweise im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden.

  • Der Zuschuss für den Kauf einer Photovoltaikanlage beträgt 400,00 €.
  • Der Zuschuss für das Pachten einer Photovoltaikanlage beträgt 200,00 €.

Die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers vor Ort sind einzuhalten.

Die Maßnahmen müssen baurechtlich zulässig und, soweit vorhanden, den Vorgaben der jeweiligen Gestaltungssatzung und des Denkmalschutzes entsprechen.

Eigenleistungen können nicht gefördert werden. Die Installation und Inbetriebnahme müssen durch eine Fachfirma ausgeführt werden.

Mit den Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahme darf bis zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen worden sein. Bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages ist als Beginn zu werten. Planungsarbeiten gelten nicht als Beginn der Maßnahme.

Der Baubeginn der Anlage hat spätestens acht Monate nach Zuschussbewilligung zu erfolgen, wobei die Anlage spätestens zehn Monate nach Zuschussbewilligung funktionsfähig in Betrieb sein muss.

Ein Objekt wird nur einmal gefördert.

Personen, die Fördermittel empfangen, sind einverstanden, dass ein Foto der fertiggestellten Anlage im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf der Internetseite der Stadt Herten und auf deren Social-Media-Kanälen als umgesetzte Beispielanlage veröffentlicht wird.

  • Angebot eines Fachunternehmens mit prüffähigen Einzelpositionen, alternativ der Entwurf eines Pachtantrags
  • Einverständniserklärung der Eigentümerin/des Eigentümers bei Maßnahmen, die Mieterinnen und Mieter oder Pächterinnen und Pächter durchführen möchten
  • Ggf. denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • Schriftliche Bestätigung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde

Förderantrag: Sie stellen einen Förderantrag unter Verwendung des Formblatts und fügen alle nötigen Unterlagen bei (siehe „Was benötige ich für den Antrag?“).

Zuwendungsbescheid: Das Stadtentwicklungsamt stellt Ihnen nach erfolgreicher Prüfung des Antrags einen Zuwendungsbescheid aus.

Beauftragung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beauftragen Sie eine entsprechende Fachfirma Ihrer Wahl.

Leistungsnachweis: Spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme/Installation sind alle laut Förderrichtlinie Pkt. 10 erforderlichen Nachweise einzureichen.

Auszahlung der Förderung: Das Stadtentwicklungsamt prüft die erbrachten Nachweise und weist die Zahlung der Fördermittel an.

Photovoltaik: Ihr Solarpotenzial checken

Ermitteln Sie mithilfe des Solardachkatasters, ob sich eine PV-Anlage auf Ihrem Dach lohnt:


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