Wahlen in Herten
Wahlen sind die einfachste Form politischer Beteiligung und ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern, aktiv am politischen Geschehen teilzunehmen. Hier finden Sie umfassende Informationen zu Kommunalwahlen, Landtags-, Bundestags-, Europawahlen und Integrationsratswahlen sowie einen Link zu den Ergebnissen der vergangenen Wahlen.
Die nächste Wahl findet am 14. September 2025 statt.
Kontakt
Wahlen 2025
Bei den Kommunalwahlen am 14. September 2025 werden neben der Wahl der Ratsvertretung der Stadt Herten und des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin ebenfalls die Integrationsratswahl sowie die Wahl des Seniorenbeirates stattfinden.
Zusätzlich werden die Wählerinnen und Wähler im Kreis Recklinghausen aufgefordert, ihre Stimme für die Vertretung des Kreises sowie für den Landrat oder die Landrätin abzugeben.
Außerdem findet die Wahl der RVR-Verbandsversammlung an diesem Tag statt. Hier können die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in der Metropole Ruhr die Vertreter und Vertreterinnen des Ruhrparlaments wählen. Weitere Informationen finden Sie unter Ruhrwahl 2020 - Direktwahl des Ruhrparlaments.
Kommunalwahl
Bei der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters besteht das Wahlgebiet aus dem Gemeindegebiet. Seit der Kommunalwahl 1999 wählen die Bürgerinnen und Bürger den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in einem eigenen Wahlverfahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in die Leitung der hauptamtlichen Verwaltung und zugleich in den Vorsitz des Rates. Die Wahlzeit des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin beträgt fünf Jahre. Neben der Funktion als Vorsitzende oder Vorsitzender des Rates und damit oberste/-r politische/-r Repräsentantin oder Repräsentant ist sie/er auch Chefin oder Chef der Verwaltung (Doppelfunktion). Sie/Er leitet und verteilt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, bereitet die Entscheidungen des Rates vor und führt diese unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihr/ihm gegenüber durch. In Rechts- und Verwaltungsgeschäften ist sie/er die/der gesetzliche Vertreterin oder Vertreter der Stadt und Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der in der Verwaltung beschäftigten Beamtinnen und Beamten und Angestellten.
Für die Wahl des Rates der Stadt Herten umfasst das Wahlgebiet das Gebiet der Gemeinde. Hierbei wurde das Gemeindegebiet in 22 Wahlbezirke eingeteilt. Die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter beträgt für die Stadt Herten bei einer Einwohnerzahl von 50.000 bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gem. Kommunalwahlgesetz 50. Im Juni 2006 hat der Rat von der Möglichkeit, von dieser Vorgabe nach unten abzuweichen, Gebrauch gemacht und beschlossen, die Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter auf 44 zu reduzieren. Sie werden für die Dauer von fünf Jahren je zur Hälfte direkt in den 22 Wahlbezirken sowie aus den Reservelisten der Parteien und Wählergruppen gewählt. Der Rat der Stadt ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig. Die Ratsmitglieder nehmen ihre Funktion ehrenamtlich wahr.
Das Wahlgebiet für die Wahl des Landrates besteht aus dem gesamten Kreisgebiet. Die Landrätin oder der Landrat wird von den Bürgerinnen und Bürgern der zehn kreisangehörigen Gemeinden für die Dauer von sechs Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Sie/Er ist Leiterin oder Leiter der Kreisverwaltung, vertritt den Kreis und ist gleichzeitig untere staatliche Verwaltungsbehörde.
Bei der Wahl des Kreistages besteht das Wahlgebiet aus dem Kreisgebiet. Dieses wurde hierzu in vier Kreiswahlbezirke unterteilt. Die Kreistagsmitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt – davon die Hälfte in Wahlbezirken. Der Kreistag hat zurzeit 72 Mitglieder. Die Wählerinnen und Wähler wählen hier die Wahlbezirksbewerberinnen und -bewerber und gleichzeitig die Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe, für die die Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt sind. Das Kreisgebiet wurde in 36 Wahlbezirke eingeteilt, wovon vier auf die Stadt Herten entfallen. Der Kreistag des Kreises Recklinghausen ist sowohl rechtsetzend als auch exekutiv, also gestaltend, entscheidend und ausführend, für den Kreis tätig. Die Kreistagsmitglieder nehmen ihre Funktion ehrenamtlich wahr.
Landtagswahlen
In Nordrhein-Westfalen finden alle fünf Jahre Landtagswahlen statt. Dann wählt die nordrhein-westfälische Bevölkerung ihre Volksvertretung. Wahlen sind ein Kernelement der repräsentativen Demokratie und ein wesentliches Instrument für alle Bürgerinnen und Bürger, Einfluss auf das politische Geschehen zu nehmen.
Weitere Informationen:
Website des Landtags NRW
Website des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Bundestagswahl
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Der Deutsche Bundestag wird durch Volkswahlen gebildet.
Der 21. Deutsche Bundestag wurde am 23. Februar 2025 gewählt.
Weitere Informationen:
Website des Deutschen Bundestages
Europawahl
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt.
Deutschland wählt insgesamt 96 Abgeordnete. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Es gibt bei der Europawahl im Gegensatz zu den Bundestags- und Landtagswahlen keine Wahlkreise. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme, mit der sie Listenwahlvorschläge wählen. Die Listenwahlvorschläge können als gemeinsame Liste für alle Bundesländer (Bundesliste) oder als Liste für nur ein Bundesland (Landesliste) aufgestellt werden.
Weitere Informationen:
Website des Europäischen Parlaments – Informationsbüro in Deutschland
Integrationsratswahl
Der Integrationsrat ist das kommunale Fachgremium zur Förderung der Integration aller Migrantinnen und Migranten. Die Sitzungen des Integrationsrates sind grundsätzlich öffentlich. Die Sitzungstermine finden Sie imRatsinfosystem der Stadt Herten. Das Gremium setzt sich zusammen aus zehn direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertretern und fünf vom Rat benannten Ratsvertreterinnen oder Ratsvertretern.
Weitere Informationen:
Website des Landesintegrationsrates NRW
Wahlergebnisse
Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) kümmert sich als kommunaler Dienstleister um die technische Aufbereitung der Wahlergebnisse der Stadt Herten.
Weitere Informationen:
Wahlergebnisse der Bundestagswahl vom 23.02.2025 der Stadt Herten
Website Wahlarchiv des KRZN