Generelle Stadtentwicklung

Die Stadt Herten hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit gesamtstädtischen Konzepten auseinandergesetzt, um eine nachhaltige und lebenswerte Umgebung für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Ein zentraler Aspekt dieser Bestrebungen ist die Regional- und Landesplanung, die darauf abzielt, die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Umwelt in Einklang zu bringen.

Durch eine enge Kooperation mit benachbarten Kommunen und regionalen Akteurinnen und Akteuren wird gewährleistet, dass zukünftige Entwicklungen harmonisch in die bestehende Landschaft integriert werden. Zudem spielt die Flächennutzungsplanung eine entscheidende Rolle für die Entwicklung Hertens, indem sie festlegt, wie die verschiedenen Flächen für Wohnraum, Gewerbe oder Freizeitaktivitäten in der Stadt genutzt werden sollen.

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Generelle Stadtentwicklung

Flächennutzungsplanung

Gesamtstädtische Konzepte

In der Stadt Herten werden unterschiedliche Konzepte entwickelt, um die Lebensqualität und die Attraktivität der Stadt zu steigern. Das Handlungskonzept Wohnen bspw. fokussiert sich auf die Schaffung attraktiver Wohnangebote und die Verbesserung der Wohnqualität. Das Einzelhandelskonzept hingegen fördert die lokale Handelsstruktur und trägt zur Belebung der Innenstadt bei. Darüber hinaus unterstützt das Entwicklungskonzept Ried die nachhaltige Entwicklung eines Stadtteils, indem es ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.

Handlungskonzept Wohnen

Um den vielschichtigen Herausforderungen im Bereich des Wohnungsmarktes zu begegnen, hat die Stadt Herten vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit den wichtigsten Wohnungsmarktakteurinnen und -akteuren ein Handlungskonzept Wohnen (2019–2023) erarbeiten lassen. Aufgabe dieses Konzeptes ist es, über die Definition von Zielsetzungen und inhaltlichen Schwerpunkten die zukünftige (wohnungsmarktbezogene) Stadtentwicklungs-, Bauland- und Wohnungspolitik festzulegen und darauf aufbauend Handlungsempfehlungen für Maßnahmen zu formulieren.

Analyse: Zunächst wurde der aktuelle Zustand des Wohnungsmarktes in Herten erfasst, einschließlich der Nachfrage nach verschiedenen Wohnungstypen und der vorhandenen Bestände.

Potenzialanalyse: Im zweiten Schritt wurden die Stärken und Schwächen des bestehenden Wohnungsbestandes bewertet, um Entwicklungspotenziale zu identifizieren.

Strategien: Abschließend wurden konkrete Handlungsempfehlungen für die zukünftige Wohnungsentwicklung formuliert, die auf den Ergebnissen der vorherigen Analysen basieren.

Einzelhandelskonzept

Der Einzelhandel in Deutschland und damit auch in Städten wie Herten befindet sich in einem stetigen Wandel. Dieser Wandel wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst wie z. B.:

  • Veränderungen im Angebot: Konzentration großer Unternehmen, neue Geschäftsmodelle (Online-Handel), steigende Anforderungen an Standorte
  • Veränderungen in der Nachfrage: Demografischer Wandel, veränderte Konsumgewohnheiten

Diese Veränderungen führen dazu, dass einige Geschäfte schließen, während andere Filialen expandieren.

Die Stadt Herten möchte diesen Wandel aktiv gestalten.

Als Mittelzentrum hat Herten eine wichtige Versorgungsfunktion für die Region. Die Stadt möchte diese Funktion sichern und weiterentwickeln, gleichzeitig aber auch die Innenstadt stärken und attraktiv gestalten.

  • Einkaufsbedingungen in Herten verbessern
  • Innenstadt attraktiver gestalten
  • Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen
  • Stadt als Einkaufsort stärken

Herten möchte seine Geschäfte so organisieren, dass Menschen gerne dort einkaufen gehen.

Dafür wurde ein Einzelhandelskonzept erstellt.

Dieses Konzept soll helfen, die Entwicklung des Einzelhandels in Herten zu steuern und sicherzustellen, dass die Stadt auch in Zukunft eine attraktive Einkaufsdestination bleibt. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Städtebauliche Entwicklung: Wie kann der Einzelhandel zur Gestaltung der Stadt beitragen?
  • Versorgung der Bevölkerung: Wie kann der Grundbedarf der Bürgerinnen und Bürger gedeckt werden?
  • Wettbewerb: Wie kann sich Herten im Wettbewerb mit anderen Städten behaupten?

Warum eine Aktualisierung?

Da sich die Rahmenbedingungen im Einzelhandel ständig ändern, muss das Einzelhandelskonzept regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Das Ziel ist es, eine langfristige und nachhaltige Entwicklung des Einzelhandels in Herten zu gewährleisten.

Wie möchte die Stadt Herten ihren Einzelhandel attraktiver gestalten?

Es geht konkret darum, ein Konzept zu entwickeln, um die Geschäfte in Herten so anzuordnen und zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger attraktiv sind und die Stadt als Einkaufsort stärken.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Herten

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist Teil der städtischen Planung und wird von den Gemeinden aufgestellt. Er stellt dar, wie sich Herten in den nächsten Jahren entwickeln soll, indem die Art der Bodennutzung in Grundzügen aufgezeigt wird. Als vorbereitende Bauleitplanung bezieht sich der FNP auf das gesamte Gemeindegebiet (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB) und dient dazu, die Bebauungspläne, die verbindliche Bauleitplanung, vorzubereiten. Die Nutzung des Bodens wird dargestellt. So kann beispielsweise zwischen Grünflächen, Gemeinbedarfseinrichtungen, Verkehrsflächen und Bauflächen Wohnbaufläche (W), gemischte Baufläche (M) und gewerbliche Baufläche (G) oder Sonderbauflächen (S) differenziert werden.

Der aktuell geltende FNP der Stadt Herten ist aus dem Jahr 1982 und somit über 40 Jahre alt. Gemäß den kommunalen Planungserfordernissen ist die Stadt Herten demnach dazu angehalten, den FNP an den aktuellen Vorgaben der Raumordnung anzupassen.

Interaktive Karte zum Flächennutzungsplan (FNP)

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dies bedeutet, dass Gemeinden einen FNP aufzustellen haben, sobald der FNP älter als 15 Jahre ist, geplante Bauflächen „verbraucht“ oder wenn Konzepte nicht mehr in die Zukunft gerichtet sind, bspw. Aspekte wie Klimaschutz und -anpassung, Mobilität und Wohnbauflächenbedarf nicht in der Planung des FNP berücksichtigt wurden. Für den FNP besteht eine gemeindliche Planungspflicht. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist nur dann gewährleistet, wenn ihre Grundzüge in dem hierfür vorgesehenen FNP festgelegt wurden. Wichtig ist, dass geordnete städtebauliche Entwicklung (Aussagen im FNP) für den Zeitraum von max. 20 Jahren getroffen werden können.

Zusammenhang zwischen Regionalplan Ruhr und Landesentwicklungsplan NRW

Der Regionalplan Ruhr und der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sind zwei wichtige Instrumente der Raumordnung und Landesplanung in Nordrhein-Westfalen, die miteinander verknüpft sind. Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) legt die grundlegenden Ziele und Vorgaben für die räumliche Entwicklung des gesamten Bundeslandes fest. Er dient als strategisches Planungsinstrument und definiert Leitlinien für die Nutzung von Flächen, den Schutz von Natur und Landschaft sowie die Entwicklung von Infrastrukturen.

Der Regionalplan Ruhr ist ein spezifischer Plan für die Region Ruhrgebiet, der auf den Vorgaben des LEP NRW basiert. Er berücksichtigt die besonderen Gegebenheiten, Herausforderungen und Bedürfnisse der Region, wie z. B. den Strukturwandel, die Urbanisierung und die soziale Entwicklung. Der Regionalplan muss die Vorgaben des LEP NRW einhalten und umsetzen, während er gleichzeitig regionale Besonderheiten und Erfordernisse berücksichtigt.

Interaktive Karte zum Regionalplan Ruhr

Interaktive Karte zum Landesentwicklungsplan NRW

Der Regionalplan Ruhr im Detail

Der Regionalplan Ruhr als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung wie den demographischen Wandel sowie den Struktur- und Klimawandel.

Der Regionalplan Ruhr erstreckt sich räumlich über das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr. Zum Verbandsgebiet gehören die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Recklinghausen, Unna, Wesel und der Ennepe-Ruhr-Kreis.

Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest und ist auf einen Planungszeitraum von 20 Jahren ausgerichtet.

Bestandteile des Regionalplans sind:

  • Textliche und zeichnerische Festlegungen
  • Erläuterungskarten
  • Begründungen und Umweltbericht

(Quelle: www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/aufstellungsverfahren-des-regionalplans-ruhr)