Anmeldung eines Wohnsitzes

Wenn Sie nach Herten ziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Was ist wissenswert?

  • Bei Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Wohnungsgeberin bzw. der Wohnungsgeber meldepflichtig.
  • Für Menschen, für die eine Pflege- oder Betreuungskraft bestellt ist, deren Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht der Pflegerin bzw. dem Pfleger oder der Betreuungsperson.
  • Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) besteht das Recht, gegen bestimmte im Bundesmeldegesetz (BMG) vorgesehene Melderegisterauskünfte bzw. Datenübermittlungen Widerspruch bei der Meldebehörde einzulegen.
     

Was ist beim Zuzug aus dem Ausland zu beachten?

  • Ausländische Urkunden müssen für den deutschen Rechtsverkehr anerkannt sein. Fehlt eine internationale Urkunde in deutscher Sprache, ist eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher erforderlich. Urkunden und Übersetzungen sind im Original vorzulegen.
     

Vollmacht

  • Die Anmeldung des Wohnsitzes kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person für Sie beantragen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich vor Ort ausweisen können. Auf Wunsch der Meldebehörde müssen Meldepflichtige jedoch persönlich erscheinen.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Urkunden oder Bescheinigungen, wenn keine Ausweisdokumente vorhanden sind
  • Anmeldung eines Wohnsitzes: Antrag
  • Anmeldung eines Wohnsitzes: Wohnungsgeberbestätigung
    • Sind Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer, geben Sie eine Erklärung für sich selbst ab.
  • ggf. Anmeldung eines Wohnsitzes: Vollmacht
    • Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person sind dem Bürgerbüro zusätzlich ein vollständig ausgefüllter Antrag und die Vollmacht vorzulegen.
  • ggf. Anmeldung eines Wohnsitzes: Antrag auf Einrichtung oder Widerruf einer Übermittlungssperre im Melderegister
  • Hinweis: Wer aus dem Ausland nach Herten zieht und verheiratet oder verpartnert ist, benötigt zur Anmeldung zusätzlich die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) oder die Lebenspartnerschaftsurkunde. Ziehen minderjährige Kinder mit ein, so sind außerdem die Geburtsurkunden (Auszug aus dem Geburtsregister) vorzulegen.
Bürgerbüro, neu in Herten, Wohnsitz, Anmeldung, Umzug, Einzug
Wohnsitz anmelden

Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:

Online-Terminvergabe