Auslandsaufenthalt

Sie besitzen eine Niederlassungserlaubnis und möchten sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, ohne dass Ihr Aufenthaltstitel erlischt? Wenn Sie seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet sind und Ihr Lebensunterhalt auch weiterhin gesichert ist, z. B. bei Rentenbezug, können Sie beim Team der Ausländerbehörde eine Bescheinigung über das Nicht-Erlöschen des Aufenthaltstitels beantragen.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Der Antrag muss vor der Ausreise gestellt werden.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Bescheinigung über das Nicht-Erlöschen des Aufenthaltstitels

  • 18,00 €
  • gültiger Heimatpass
  • Nachweis über das aktuelle Einkommen oder Rentenbescheid
  • Nachweis der aktuellen Höhe der Wohnungsmiete

§ 51 Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 48 Abs. 1 Nr. 9 Aufenthaltsverordnung

Ausländerbehörde, Ausland, Niederlassungserlaubnis

Kontakt

Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen/
Bescheinigungen für Auslandsaufenthalt/Ausstellung einer Schülerreisendenliste

Rathaus
Raum: 019
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen (bei Asylverfahren) sowie Duldungen und Niederlassungserlaubnissen (nach Kartenablauf) ist auch online möglich:

Online-Terminvergabe

Telefonsprechstunde:
Ihre Ansprechperson erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 08:00 bis 09:00 Uhr.

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Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen (bei Asylverfahren) sowie Duldungen und Niederlassungserlaubnissen (nach Kartenablauf) ist auch online möglich:

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