- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Preuß
Stadt Herten Ausländerbehörde
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen (bei Asylverfahren) sowie Duldungen und Niederlassungserlaubnissen (nach Kartenablauf) ist auch online möglich:
Telefonsprechstunde:
Ihre Ansprechperson erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 08:00 bis 09:00 Uhr.
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- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-513
- Fax
- 02366 303-618
- abh@herten.de
Rother
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Auslandsaufenthalt
Sie besitzen eine Niederlassungserlaubnis und möchten sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, ohne dass Ihr Aufenthaltstitel erlischt? Wenn Sie seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet sind und Ihr Lebensunterhalt auch weiterhin gesichert ist, z. B. bei Rentenbezug, können Sie beim Team der Ausländerbehörde eine Bescheinigung über das Nicht-Erlöschen des Aufenthaltstitels beantragen.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Der Antrag muss vor der Ausreise gestellt werden.
Bescheinigung über das Nicht-Erlöschen des Aufenthaltstitels
- 18,00 €
- gültiger Heimatpass
- Nachweis über das aktuelle Einkommen oder Rentenbescheid
- Nachweis der aktuellen Höhe der Wohnungsmiete
§ 51 Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 48 Abs. 1 Nr. 9 Aufenthaltsverordnung
Kontakt
Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen/
Bescheinigungen für Auslandsaufenthalt/Ausstellung einer Schülerreisendenliste
Rathaus
Raum: 019
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
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