Impressum

Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten
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www.herten.de
www.herten.eu

Die Stadt Herten ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister.

Inhaltlich verantwortlich gem. § 5 des Telemediengesetzes: Bürgermeister.

Gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz lauten die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 127 129 938 und die nationale Umsatzsteuernummer 359/5736/0704.

Aufsichtsbehörde

Kreis Recklinghausen
Der Landrat
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Telefon: 02361 53-1
Telefax: 02361 53-3290
info@​kreis-recklinghausen.de


Bezirksregierung Münster
Domplatz 1 - 3
48143 Münster
Telefon: 0251 411-0
Telefax: 0251 411-2525

Inhaltliche Webpflege

Zuständig für die inhaltliche Gestaltung der städtischen Website ist das Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Bei Hinweisen und Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Mitarbeitenden: pressestelle@​herten.de.

Haftungsausschluss

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Die Stadt Herten ist bemüht, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Sämtliche auf den Internetseiten enthaltene Angaben und Informationen werden sorgfältig recherchiert und geprüft. Sie übernimmt weder Gewähr noch Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier bereitgestellten Informationen.

Die Stadt Herten behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Auch die diesem Impressum zugrunde gelegten Nutzungsbedingungen sowie das Impressum selbst können jederzeit geändert werden.

Copyright

Inhalt und Struktur dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Erfasst sind alle hier bereitgestellten Informationen und Daten, insbesondere das Layout, sämtliche Grafiken und Bilder, Unternehmenskennzeichen (Firmennamen, Firmenzeichen und Logos) und die einzelnen Beiträge, sowohl im Ganzen als auch in Teilen.

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Eröffnung des Zugangs für elektronische Kommunikation

Die Stadtverwaltung Herten bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür den Zugang eröffnet hat.

Rechtsverbindliche E-Mails an die Stadtverwaltung Herten

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Rechtsverbindliche E-Mails können seit dem 01.01.2018 über die Virtuelle Poststelle (kurz: VPS) unter Verwendung der zentralen E-Mail-Adresse

 

an die Stadtverwaltung gesandt werden. Rechtsverbindlichkeit ergibt sich dann, wenn durch Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist. Die geforderte Unterschrift kann durch die sogenannte elektronische Signatur ersetzt werden. Die bei der Stadtverwaltung Herten eingehende elektronische Form entwickelt dabei die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform.

Die Stadt Herten ist auch per De-Mail erreichbar. De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von Mails und Dateianhängen. Eine absenderbestätigte De-Mail gilt gemäß E-Government-Gesetz als Schriftformersatz. Die zentrale Eingangsadresse ist:

 

Zum Versand einer De-Mail müssen Sie über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen. Entsprechende Konten bieten derzeit folgende Anbieter an:

  • Deutsche Telekom
  • Mentana-Claimsoft GmbH
  • 1&1 (United Internet AG)
  • gmx.de (United Internet AG)
  • web.de (United Internet AG)

Informationen zu technischen wie rechtlichen Hintergründen sowie eine Übersicht häufig gestellter Fragen (FAQ) erhalten sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.

Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren

Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW; § 36a Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - SGB I ) ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a BGB gilt entsprechendes im Privatrecht.

Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) zur Verwaltung der Stadt Herten für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Stadtverwaltung im Sinne des § 3 a VwVfG NRW und § 36a Abs. 1 SGB I ist eröffnet.

Erläuterungen zur Verwendung der Virtuellen Poststelle (VPS)

Rechtsverbindliche Mitteilungen und Dokumente können über die Virtuelle Poststelle (VPS) der Stadt Herten elektronisch an die Stadtverwaltung gesandt werden. Die für viele Behördenvorgänge benötigte eigenhändige Unterschrift wird hierbei durch die „qualifizierte elektronische Signatur“ ersetzt.

Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 20 MB begrenzt. Größere E-Mails werden automatisch abgelehnt.

Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form“ ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz versehen sein muss. Die Stadtverwaltung kann Signaturen der bei der Bundesnetzagentur akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieter (Trust Center) auf Echtheit und Gültigkeit prüfen:

https://www.nrca-ds.de/

Wir bitten um Verständnis, dass wir Signaturen anderer Anbieter nicht zulassen können. Sofern Sie andere Signaturen als die dort genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt!

Allgemeine Hinweise & Dateiformate

Sollten Sie noch nicht eine der genannten Techniken zur elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten wir Sie auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.

Werden im Zuge der Umsetzung von E-Government-Anwendungen abweichende oder weitere Möglichkeiten eröffnet, so werden Sie an dieser Stelle beziehungsweise in geeigneter Weise informiert.

Sollten Sie E-Mails mit Dateianhängen versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können bearbeitet werden:

  • Adobe Acrobat bis Version DC (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Textdateien im Format ASC II (.txt)
  • Microsoft Word ab Version 2013 (.doc, .docx)
  • Microsoft Excel ab Version 2013 (.xls, .xlsx)
  • Microsoft Powerpoint ab Version 2013 (.ppt, .pptx, .pps, .ppsx)
  • Joint Picture Export Group (.jpg oder .jpeg)
  • komprimierte Archiv-Dateien (.zip)
  • Tagged Image File Formate (.tif)

weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. 

Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, so kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste - soweit erforderlich - laufend aktualisiert wird.

Ist Ihre E-Mail nicht zu verarbeiten, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung Herten und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden oder Institutionen.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung der Stadt Herten können Sie hier einsehen.