Einbürgerung

Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen? Um in Deutschland eingebürgert zu werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für eine Einbürgerung in Deutschland erfüllen?

  • Aufenthaltserlaubnis: Bei der Einbürgerung müssen Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sowie ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Nationalpass oder Personalausweis) vorlegen.
  • Rechtmäßiger Aufenthalt: Sie halten sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig (ohne die Zeiten einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung bei negativem Asylantrag) in Deutschland auf.
  • Sicherung des Lebensunterhalts: Sie stellen Ihren Lebensunterhalt seit mindestens 24 Monaten durch eigene Vollzeiterwerbstätigkeit sicher.
  • Deutschkenntnisse: Erforderlich sind Deutschkenntnisse auf Niveau B1, nachweisbar durch ein Zeugnis einer deutschen Schule oder ein entsprechendes Sprachzertifikat.
  • Staatsbürgerliche Kenntnisse: Sie müssen grundlegende staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen, z. B. durch ein Schulzeugnis oder das Zertifikat des Einbürgerungstests.
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit: Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt (Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen bleiben außer Betracht).
  • Bekenntnis zur Demokratie: Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung: Zudem sind Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland erforderlich.
     

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Für Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit, Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit sowie Erklärungserwerb gem. § 5 StAG ist die Bezirksregierung in Münster zuständig.
  • Termine für die persönliche Abgabe Ihres Antrages werden nicht angeboten. Senden Sie aus diesem Grund den Antrag per Post ein.
  • Über die Gebührenfestsetzung, ggf. fehlende Unterlagen und über Termine zur Leistung von Unterschriften werden Sie schriftlich informiert.
  • Die Mitarbeitenden bieten für weitere Fragen eine spezielle Telefonsprechstunde an. 

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Gebührenvorschuss bei Antragstellung

  • 191,00 € für Erwachsene
  • 38,00 € für minderjährige Kinder bei Miteinbürgerung
     

Restgebühr bei Einbürgerung

  • 64,00 € für Erwachsene
  • 13,00 € für minderjährige Kinder bei Miteinbürgerung
  • Einbürgerung: Antrag auf Einbürgerung

Hinweis: Antrag nicht unterschreiben und auf dem Postweg einreichen
 

Hinweis: Nachweise als Kopien einreichen

Die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag hängt von der jeweiligen persönlichen Situation, der Vollständigkeit der Unterlagen, den Rückmeldungen der von mitzubeteiligenden Behörden sowie von der Menge der eingehenden Anträge ab. 
Hinweis: Aus zeitlichen Gründen können keine Nachfragen zum jeweiligen Verfahrensstand beantwortet werden.

Ausländerbehörde, deutsche Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Kontakt

Beratung und Sachbearbeitung für Einbürgerung
zuständig für Buchstaben A - J

Rathaus
Raum: 025
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen (bei Asylverfahren) sowie Duldungen und Niederlassungserlaubnissen (nach Kartenablauf) ist auch online möglich:

Online-Terminvergabe

Telefonsprechstunde:
Ihre Ansprechperson erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 08:00 bis 09:00 Uhr.

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