Geburtsurkunde

Wird Ihr Kind in Herten geboren, ist das Standesamt Herten, unabhängig vom Wohnort der Eltern, für die Geburtsbeurkundung zuständig. Die Anmeldung der Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt erfolgen. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

Durch das Geburtenregister und/oder die Geburtsurkunde werden der Familienname und der Vorname des Kindes, Ort und Zeit der Geburt, Standesamt und Nummer des Geburtseintrages sowie die Abstammung des Kindes nachgewiesen.

Internationale Geburtsurkunde

  • Eine internationale Geburtsurkunde ist erforderlich, um sie beispielsweise Ihrer Heimatbehörde im Ausland vorzulegen oder um im Ausland heiraten zu können.
     

Wie können Sie eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck beantragen?

  • persönlich in dem Standesamt, das die Geburt beurkundet hat 
    oder
  • online über das Serviceportal
     

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Ist ein Kind eines deutschen Elternteils im Ausland geboren, so kann die Geburt des Kindes beim Standesamt des Wohnortes eines Elternteils nachbeurkundet werden, damit eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt werden kann.
  • Wenn Sie eine nachträglich ausgestellte Urkunde anfordern, geben Sie entsprechend den Verwendungszweck an. Falls Sie eine Urkunde für eine andere Person benötigen, erläutern Sie zusätzlich Ihr Verhältnis zur betreffenden Person.
     

Vollmacht

  • Für die Ausstellung dieser Personenstandsurkunde können Sie auch jemanden bevollmächtigen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich im Standesamt ausweisen können.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Auszug aus dem Geburtenregister

  • 16,00 €

Geburtsurkunde (DIN A4 oder Stammbuchformat DIN A5)

  • 16,00 €

Internationale/mehrsprachige Geburtsurkunde (Formular A)

  • 16,00 €

Jede weitere Urkunde derselben Art

  • 8,00 € pro Urkunde

Geburtsurkunde für die Beantragung von Elterngeld

  • gebührenfrei

Geburtsurkunde für die Beantragung von Kindergeld

  • gebührenfrei

Geburtsurkunde für Rentenzwecke

  • gebührenfrei

Geburtsurkunde für die Krankenkasse der Mutter (Mutterschaftshilfe)

  • gebührenfrei

Bei persönlicher Beantragung im Standesamt:

  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Liste der benötigten Nachweise
  • Wenn Sie eine nachträglich ausgestellte Urkunde anfordern, geben Sie den Verwendungszweck an. Falls Sie eine Urkunde für eine andere Person benötigen, erläutern Sie zusätzlich Ihr Verhältnis zu der betreffenden Person.
  • ggf. Geburtsurkunde: Vollmacht für Ausstellung einer Personenstandsurkunde

Bei schriftlicher Beantragung:

  • Kopie der Personalausweise oder Reisepässe (Vorder- und Rückseite)
  • Liste der benötigten Nachweise
  • Nachweis über die eingezahlte Gebühr, z. B. mit beigefügtem Verrechnungsscheck oder Umsatzdetails der Überweisung auf folgendes Konto der Stadt Herten bei der Sparkasse Vest Recklinghausen:
    • IBAN: DE02 4265 0150 0050 0024 50, SWIFT-BIC: WELADED1REK, Verwendungszweck: VG 505.1000.0 - (fügen Sie Ihr Geburtsdatum ein, z. B. 02.04.1995)

§§ 18–21, §§ 61–68 Personenstandsgesetz i.V.m. allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Personenstandsgesetz

§§ 31–36 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

§§ 1616–1618 Bürgerliches Gesetzbuch

Artikel 5, 10 und 19 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

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Kontakt

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