Abmeldung eines Wohnsitzes

Eine Abmeldung eines Wohnsitzes in der Stadt Herten ist nur notwendig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder Ihren Nebenwohnsitz ersatzlos aufgeben. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes. 

Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes kann bei der zuständigen Meldebehörde des Neben- oder Hauptwohnsitzes erfolgen und muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Bei Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Wohnungsgeberin bzw. der Wohnungsgeber meldepflichtig.
  • Bei Pflegebedürftigen mit einer Betreuungskraft liegt die Meldepflicht bei dieser.
  • Meldepflichtige können ihren unterschriebenen Abmeldeantrag per Post an das Bürgerbüro senden.
  • Bei persönlicher Abmeldung ins Ausland wird im Personalausweis „keine Hauptwohnung in Deutschland“ vermerkt.

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