Lebensbescheinigung

Die Lebensbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Rentenversicherungen, dass eine Person im Melderegister registriert ist und lebt. Sie wird beispielsweise benötigt, um bei der Rentenkasse nachzuweisen, dass Sie weiterhin Anspruch auf bestimmte Leistungen haben. Voraussetzung für die Ausstellung der Lebensbescheinigung durch das Bürgerbüro ist, dass Sie in Herten gemeldet sind.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • 9,00 €
  • bei Vorlage des Leistungsbescheids gebührenfrei

Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Leistungsbescheid

Bei schriftlicher Beantragung:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)
  • Nachweis über die eingezahlte Gebühr, z. B. mit beigefügtem Verrechnungsscheck oder Umsatzdetails der Überweisung auf folgendes Konto der Stadt Herten bei der Sparkasse Vest Recklinghausen:
    • IBAN: DE02 4265 0150 0050 0024 50, SWIFT-BIC: WELADED1REK, Verwendungszweck: Meldebescheinigung, Kassenzeichen 51200012
  • ggf. Leistungsbescheid
Bürgerbüro, Lebensbescheinigung, Nachweis, Rentenangelegenheit

Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:

Online-Terminvergabe