Ummeldung eines Wohnsitzes

Ziehen Sie innerhalb Hertens um? Dann haben Sie zwei Wochen nach Einzug in Ihr neues Zuhause Zeit, sich beim Bürgerbüro umzumelden.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Bei Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Wohnungsgeberin bzw. der Wohnungsgeber meldepflichtig.
  • Für Menschen, für die eine Pflege- oder Betreuungskraft bestellt ist, deren Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht der Pflegerin bzw. dem Pfleger oder der Betreuungsperson.
     

Vollmacht

  • Die Ummeldung des Wohnsitzes kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person für Sie beantragen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich vor Ort ausweisen können. Auf Wunsch der Meldebehörde müssen Meldepflichtige jedoch persönlich erscheinen.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ummeldung eines Wohnsitzes: Antrag
  • Ummeldung eines Wohnsitzes: Wohnungsgeberbestätigung
    • Sind Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer, geben Sie eine Erklärung für sich selbst ab.
  • ggf. Ummeldung eines Wohnsitzes: Vollmacht
    • Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person sind dem Bürgerbüro zusätzlich ein vollständig ausgefüllter Antrag und die Vollmacht vorzulegen.
  • ggf. Ummeldung eines Wohnsitzes: Antrag auf Einrichtung oder Widerruf einer Übermittlungssperre im Melderegister

Bei schriftlicher Beantragung

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)
  • Ummeldung eines Wohnsitzes: Antrag, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Nachweis über die eingezahlte Gebühr (z. B. mit beigefügtem Verrechnungsscheck oder Umsatzdetails der Überweisung auf folgendes Konto der Stadt Herten: Sparkasse Vest Recklinghausen; IBAN: DE02 4265 0150 0050 0024 50, SWIFT-BIC: WELADED1REK, Verwendungszweck: Führungszeugnis, Kassenzeichen 51200012)
  • Ummeldung eines Wohnsitzes: Wohnungsgeberbestätigung
    • Sind Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer, geben Sie eine Erklärung für sich selbst ab.
  • ggf. Ummeldung eines Wohnsitzes: Antrag auf Einrichtung oder Widerruf einer Übermittlungssperre im Melderegister

§§ 17, 19, 23 Bundesmeldegesetz

Wohnsitz, Ummeldung, Bürgerbüro
Wohnsitz ummelden

Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:

Online-Terminvergabe