Meldebescheinigung

Mit einer Meldebescheinigung können Sie Ihre aktuelle Anschrift nachweisen. Diese oder eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten Sie im Bürgerbüro, wenn Sie in Herten wohnen.

Meldebescheinung

  • Sie enthält folgende Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Zuzugsdaum, Meldeanschrift.
     

Erweiterte Meldebescheinigung

  • Sie entspricht der einfachen Meldebescheinigung und ist mit folgenden zusätzlichen Daten versehen: Familienstand, Konfession, Staatsangehörigkeit, bisherige Anschriften.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • 9,00 €
  • Bei Vorlage des Leistungsbescheids gebührenfrei

Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Leistungsbescheid

Bei schriftlicher Beantragung:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)
  • Nachweis über die eingezahlte Gebühr, zum Beispiel mit beigefügtem Verrechnungsscheck oder Umsatzdetails der Überweisung auf folgendes Konto der Stadt Herten bei der Sparkasse Vest Recklinghausen:
    • IBAN: DE02 4265 0150 0050 0024 50, SWIFT-BIC: WELADED1REK, Verwendungszweck: Meldebescheinigung, Kassenzeichen 51200012
  • ggf. Leistungsbescheid
Bürgerbüro, Nachweis, Meldebescheinigung, erweitere Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung

Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:

Online-Terminvergabe