- Anschrift
- 001 Paschenbergstraße 2 a 45699 Herten
Fiorentelli
Stadt Herten Ordnungsamt
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Paschenbergstraße 2 a 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-499
- Fax
- 02366 303-495
- ordnung-gewerbe@herten.de
Reisegewerbekarte
Um ein Reisegewerbe zu betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Dieses Gewerbe wird ausgeübt, wenn Sie außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbieten, beispielsweise auf Trödelmärkten, im Haustürgeschäft oder als Schaustellerin oder Schausteller. Die Reisegewerbekarte erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson aus dem Ordnungsamt. Geben Sie bei Ihrer Antragstellung die konkreten Tätigkeiten an, die Sie im Reisegewerbe ausüben wollen.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Die Reisegewerbekarte kann sowohl an natürliche als auch an juristische Personen, beispielsweise eine GmbH, erteilt werden.
- Die Erlaubnis kann beim Ordnungsamt der Stadt Herten beantragt werden, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) oder die beantragende juristische Person ihren Firmensitz in Herten hat.
- Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar.
unbefristet
- 500,00 €
befristet für zwei Jahre
- 200,00 €
- Personalausweis oder Reisepass
- zwei aktuelle Fotos in Passbildgröße
- Meldebescheinigung
- Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate
- Gewerbezentralregisterauszug, nicht älter als drei Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Auskunft aus der Schuldnerkartei (AG Recklinghausen)
- bei Verkauf von unverpackten Nahrungsmitteln/Speisen zusätzlich amtsärztliches Gesundheitszeugnis oder Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
- bei juristischen Personen zusätzlich aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- bei Personen ohne Staatsbürgerschaft oder mit ausländischer Nationalität zusätzlich Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis, die eine selbstständige Tätigkeit erlaubt
- ca. drei Tage
Kontakt
Ordnungsamt
Raum: 03
Paschenbergstraße 2 a
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
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Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
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Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich: