Reisegewerbekarte

Um ein Reisegewerbe zu betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Dieses Gewerbe wird ausgeübt, wenn Sie außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbieten, beispielsweise auf Trödelmärkten, im Haustürgeschäft oder als Schaustellerin oder Schausteller. Die Reisegewerbekarte erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson aus dem Ordnungsamt. Geben Sie bei Ihrer Antragstellung die konkreten Tätigkeiten an, die Sie im Reisegewerbe ausüben wollen.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Die Reisegewerbekarte kann sowohl an natürliche als auch an juristische Personen, beispielsweise eine GmbH, erteilt werden.
  • Die Erlaubnis kann beim Ordnungsamt der Stadt Herten beantragt werden, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) oder die beantragende juristische Person ihren Firmensitz in Herten hat.
  • Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

unbefristet

  • 500,00 €

befristet für zwei Jahre

  • 200,00 €
  • Personalausweis oder Reisepass
  • zwei aktuelle Fotos in Passbildgröße
  • Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate
  • Gewerbezentralregisterauszug, nicht älter als drei Monate
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Auskunft aus der Schuldnerkartei (AG Recklinghausen)
  • bei Verkauf von unverpackten Nahrungsmitteln/Speisen zusätzlich amtsärztliches Gesundheitszeugnis oder Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • bei juristischen Personen zusätzlich aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Personen ohne Staatsbürgerschaft oder mit ausländischer Nationalität zusätzlich Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis, die eine selbstständige Tätigkeit erlaubt
  • ca. drei Tage
Ordnungsamt, Reisegewerbe, Waren, Leistungen, Niederlassung, Gewerbe

Kontakt

Sachbearbeitung Gewerbe/Sondernutzung

Ordnungsamt
Raum: 03
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe