Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass eine Person ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllt hat und keine offenen Steuerschulden oder -verfahren bestehen. Diese Bescheinigung benötigen Sie u. a. für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Stellen. Die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auch Bestandteil der gewerblichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz. 

Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der Ansprechperson der Finanzbuchhaltung der Stadt Herten beantragen.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Auch Unternehmen können dieses Dokument beantragen.
  • Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn Sie in Herten wohnen oder dort Ihr Firmensitz ist.
  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu Ihnen nach Hause oder direkt zur anfordernden Behörde geschickt.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Formloser Antrag

  • telefonisch oder schriftlich oder persönlich

Bei persönlicher Beantragung bei der Finanzbuchhaltung

  • Personalausweis
Finanzbuchhaltung, Steuern, Bescheinigung, Bescheinigung in Steuersachen

Kontakt

Rathaus
Raum: 253
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.