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08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
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08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-212
- stadtkasse@herten.de
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Waschelewski
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- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-376
- Fax
- 02366 303-522
- stadtkasse@herten.de
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass eine Person ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllt hat und keine offenen Steuerschulden oder -verfahren bestehen. Diese Bescheinigung benötigen Sie u. a. für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Stellen. Die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auch Bestandteil der gewerblichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz.
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der Ansprechperson der Finanzbuchhaltung der Stadt Herten beantragen.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Auch Unternehmen können dieses Dokument beantragen.
- Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn Sie in Herten wohnen oder dort Ihr Firmensitz ist.
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu Ihnen nach Hause oder direkt zur anfordernden Behörde geschickt.
Formloser Antrag
- telefonisch oder schriftlich oder persönlich
Bei persönlicher Beantragung bei der Finanzbuchhaltung
- Personalausweis
Kontakt
Rathaus
Raum: 253
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
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