Führungszeugnis

Wer nachweisen muss, ob er vorbestraft ist oder nicht, kann ab dem 14. Lebensjahr die Ausstellung verschiedener Arten von Führungszeugnissen beantragen.

Führungszeugnisse für private Zwecke

  • Das „einfache“ Führungszeugnis wird oft von neuen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern angefordert. Es wird nach Beantragung bei der Meldebehörde vom Bundesamt für Justiz an den Antragstellenden gesendet.
     

Führungszeugnis für behördliche Zwecke

  • Dieses Führungszeugnis ist nur zur Vorlage bei einer Behörde, wie die Erteilung einer Fahrerlaubnis, bestimmt. Dazu geben Sie den Verwendungszweck und die genaue Anschrift der anfordernden Behörde an. 
     

Erweitertes Führungszeugnis

  • Ein erweitertes Führungszeugnis ist erforderlich, wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Personen arbeiten möchten. Dazu benötigen Sie eine schriftliche Aufforderung von der jeweiligen Stelle, die die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG bestätigt.
     

Europäisches Führungszeugnis

  • Wenn Sie neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Länder besitzen, erhalten Sie ein europäisches Führungszeugnis. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis auch Informationen aus dem Strafregister des Herkunftsstaates in der jeweiligen Sprache, sofern dies rechtlich vorgesehen ist.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • 13,00 €

In bestimmten Fällen können Sie von den Gebühren befreit werden. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis.

Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro:

  • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
  • Führungszeugnis: Antrag aus Ausstellung eines Führungszeugnisses
  • Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses zusätzlich die schriftliche Aufforderung von der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt

Bei schriftlicher Beantragung:

  • Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels
  • Führungszeugnis: Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Nachweis über die eingezahlte Gebühr, zum Beispiel mit beigefügtem Verrechnungsscheck oder Umsatzdetails der Überweisung auf folgendes Konto der Stadt Herten bei der Sparkasse Vest Recklinghausen:
    • IBAN: DE02 4265 0150 0050 0024 50, SWIFT-BIC: WELADED1REK, Verwendungszweck: Führungszeugnis, Kassenzeichen 51200012
  • Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses zusätzlich die schriftliche Aufforderung von der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt

Bei Online-Beantragung:

  • Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses benötigen Sie neben Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Software, z. B. die kostenlose AusweisApp2 des Bundes.
  • ca. drei Wochen


Bei Beantragung eines europäischen Führungszeugnisses:

  • ca. vier Wochen
Bürgerbüro, Vorbestrafung, Dokument

Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:

Online-Terminvergabe