Abmeldung eines Gewerbes

Bei Aufgabe Ihres Gewerbes in Herten sind Sie verpflichtet, es bei der Stadt abzumelden, was sowohl persönlich als auch schriftlich erfolgen kann. Wenden Sie sich dazu frühzeitig an die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes, die Ihnen auch weitere Fragen beantworten.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Bei einer Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes müssen Sie zunächst die bisherige Rechtsform abmelden und anschließend die neue anmelden.
  • Ihr Gewerbe müssen Sie bei der Stadt Herten abmelden, wenn Sie den Hauptsitz, eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle an einen anderen Ort verlegen.
  • Bei einer Verlegung innerhalb Hertens genügt eine Ummeldung.
     

Vollmacht

  • Die Abmeldung des Gewerbes kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person für Sie beantragen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich vor Ort ausweisen können.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Bei persönlicher Abmeldung im Ordnungsamt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
  • Abmeldung eines Gewerbes: Antrag
  • ggf. Abmeldung eines Gewerbes: Vollmacht für Gewerbemeldungen

Bei schriftlicher Abmeldung:

  • Kopie der Personalausweise oder Reisepässe (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie der Meldebescheinigung
  • Abmeldung eines Gewerbes: Antrag, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • ca. drei Tage
Ordnungsamt, Gewerbe, Abmeldung, Selbstständigkeit
Gewerbe abmelden

Kontakt

Sachbearbeitung Gewerbe/Sondernutzung

Ordnungsamt
Raum: 03
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe

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