Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer ohne gesichertes Bleiberecht und ohne ausreichende eigene Einkünfte oder Vermögen haben gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf soziale Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Weitere Informationen zu den verfügbaren Leistungen erhalten Sie bei der zuständigen Ansprechperson.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Wenn der Aufenthaltsort ausländerrechtlich beschränkt ist, können soziale Leistungen grundsätzlich nur in der im Aufenthaltstitel genannten Kommune beantragt werden.
  • EU-Bürgerinnen und -Bürger haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

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Kontakt

Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Rathaus
Raum: UG 041
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.