Grünüberwuchs

Unter Grünüberwuchs versteht man z. B. Pflanzen, Hecken, Sträucher, Äste oder Zweige, die über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Verkehrsraum oder Gehweg ragen und dann unter Umständen die Nutzung für Fußgängerinnen und Fußgängern oder Fahrzeuge massiv einschränkt.

Haben Sie so einen Grünüberwuchs in Herten bemerkt? Dann wenden Sie sich an die zuständigen Ansprechpersonen. Sie ermitteln die Eigentümerin oder den Eigentümer und fordern sie oder ihn mit Fristsetzung zum Rückschnitt auf. Ihre Meldung des Grünüberwuchses können Sie formlos telefonisch, schriftlich oder über Online-Meldeservice „Sag's deiner Stadt!“ abgeben. 

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • falls vorhanden: Foto des Grünüberwuchses
  • ca. fünf Werktage
Bauverwaltung, Grün, Pflanzen, öffentlicher Verkehrsraum, Verkehrsflächen, Straße, Zuwucherung

Kontakt

Rathaus
Raum: 321
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für die Einsichtnahme in eine Hausakte ist auch online möglich:

Online-Terminvergabe

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