- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Strickerschmidt
Stadt Herten Bauordnungsamt
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für die Einsichtnahme in eine Hausakte ist auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-641
- Fax
- 02366 303-229
- bau-sondernutzung@herten.de
Yigit
Stadt Herten Bauordnungsamt
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- bau-sondernutzung@herten.de
Grünüberwuchs
Unter Grünüberwuchs versteht man z. B. Pflanzen, Hecken, Sträucher, Äste oder Zweige, die über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Verkehrsraum oder Gehweg ragen und dann unter Umständen die Nutzung für Fußgängerinnen und Fußgängern oder Fahrzeuge massiv einschränkt.
Haben Sie so einen Grünüberwuchs in Herten bemerkt? Dann wenden Sie sich an die zuständigen Ansprechpersonen. Sie ermitteln die Eigentümerin oder den Eigentümer und fordern sie oder ihn mit Fristsetzung zum Rückschnitt auf. Ihre Meldung des Grünüberwuchses können Sie formlos telefonisch, schriftlich oder über Online-Meldeservice „Sag's deiner Stadt!“ abgeben.
- falls vorhanden: Foto des Grünüberwuchses
- ca. fünf Werktage
§§ 14a, 22, 59 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Rathaus
Raum: 321
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für die Einsichtnahme in eine Hausakte ist auch online möglich:
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