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Maler
ZBH allgemein
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- Telefon
- 02366 303-568
- Fax
- 02366 303-123
- u.maler@herten.de
Sondernutzung von Grünflächen
Für Sondernutzungen von Grünflächen in Herten ist eine Genehmigung der Stadt erforderlich. Bei Veranstaltungen, Baumaßnahmen oder Durchfahrtsgenehmigungen wenden Sie sich an den Zentralen Betriebshof Herten (ZBH) und schildern formlos Ihre geplanten Aktivitäten.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Sondernutzungen für den Schlosspark in Herten sind leider nicht möglich. Hier finden nur wenige (städtische) Veranstaltungen, wie der Kunstmarkt, statt.
- Falls Sie eine Veranstaltung auf einer städtischen Grünfläche planen, sind möglicherweise zusätzlich weitere Absprachen nötig, z. B. mit dem Team des Ordnungsamtes.
Kontakt
Zentraler Betriebshof Herten (ZBH)
Raum: B 6
Zum Bauhof 5
45701
Herten
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