Sondernutzung von Grünflächen

Für Sondernutzungen von Grünflächen in Herten ist eine Genehmigung der Stadt erforderlich. Bei Veranstaltungen, Baumaßnahmen oder Durchfahrtsgenehmigungen wenden Sie sich an den Zentralen Betriebshof Herten (ZBH) und schildern formlos Ihre geplanten Aktivitäten. 

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Sondernutzungen für den Schlosspark in Herten sind leider nicht möglich. Hier finden nur wenige (städtische) Veranstaltungen, wie der Kunstmarkt, statt.
  • Falls Sie eine Veranstaltung auf einer städtischen Grünfläche planen, sind möglicherweise zusätzlich weitere Absprachen nötig, z. B. mit dem Team des Ordnungsamtes.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

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Kontakt

Sachbearbeitung Schlosswald und Sportplätze

Zentraler Betriebshof Herten (ZBH)
Raum: B 6
Zum Bauhof 5
45701 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr