- Anschrift
- 001 Paschenbergstraße 2 a 45699 Herten
Hackbarth
Stadt Herten Ordnungsamt
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Paschenbergstraße 2 a 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-498
- Fax
- 02366 303-495
- s.hackbarth@herten.de
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Offen
Rathaus Herten
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-394
- Fax
- 02366 303-525
- f.offen@herten.de
Schöffen- und Jugendschöffendienst
Hinweis: Die Bewerbungsfrist für die Wahlperiode 2024 bis 2028 ist abgelaufen. Die aktuelle Amtsperiode läuft bis 31. Dezember 2028. Für die darauffolgende Amtszeit ab 2029 startet die Bewerbungsphase voraussichtlich im Frühjahr 2028.
Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter ohne juristische Ausbildung. Als Bindeglied zwischen Staat und Volk sollen sie zu lebensnahen Rechtsprechungen verhelfen. Gemeinsam mit Berufsrichterinnen und -richtern entscheiden sie über Schuld und Strafe der oder des Angeklagten.
Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, kann sich bei Herrn Offen für den Jugendschöffendienst und bei Herrn Hackbarth für den Schöffendienst melden.
Wer kann sich für den Schöffen- oder Jugendschöffendienst in Herten bewerben?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die …
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- zu Beginn der Amtszeit älter als 25 Jahre und jünger als 69 Jahre sind.
- zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Herten wohnen.
- zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden.
- aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt geeignet sind.
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
- beruflich nicht mit der Justiz verbunden sind (beispielsweise Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Justizvollzugsbeamte etc.).
- nicht Religionsdiener oder Mitglied solcher Vereinigungen sind, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.
- nicht Mitglied der Landes- oder Bundesregierung sind.
- nicht in Vermögensverfall geraten sind.
- Erfahrung in der Jugenderziehung haben (nur für Jugendschöffinnen und -schöffen).
Welche Rechte sind mit dem Schöffen- und Jugendschöffendienst verbunden?
- Teilnahme an Hauptverhandlung und Entscheidungsfindung an Urteilen, Beschlüssen über Beweisanträge, Ordnungsgelder
- Befragung von Angeklagten, Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständigen
- Anspruch auf Informationen zum Verfahren und zur angeklagten Person
- Anspruch auf Erläuterung rechtlicher Probleme oder juristischer Begriffe
Welche Pflichten sind mit dem Schöffen- und Jugendschöffendienst verbunden?
- verbindliche Teilnahme an Sitzungen
- Unparteilichkeit in der Ausübung des Amtes
- Mitwirkung an der Beratung über die Schuldfrage und Rechtsfolge und an der Urteilsfindung
- Verschwiegenheit über den Hergang der Beratung und Abstimmung
Was ist sonst noch wissenswert?
- Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall. Diese setzt sich zusammen aus einer Grundentschädigung, Entschädigung für Verdienstausfall, für notwendige Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung verbundenen Aufwand nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter in der jeweils geltenden Fassung.
- Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen haben keinen Anspruch auf Einsicht in die Gerichtsakten.
Für den Jugendschöffendienst:
- Schöffen- und Jugendschöffendienst: Formular zur Aufnahme in die Jugendschöffen-Vorschlagsliste
Für den Schöffendienst:
- Schöffen- und Jugendschöffendienst: Bewerbungs- und Vorschlagsformular
Kontakt
Ordnungsamt
Raum: 04
Paschenbergstraße 2 a
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
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Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:
Rathaus-Nebengebäude
Raum: 520
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
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