Das Portal ermöglicht Eltern, ihren Betreuungsbedarf beim Jugendamt zu melden und nach Kindertageseinrichtungen zu suchen. Eltern können ihr Kind online bei bis zu drei Wunscheinrichtungen anmelden, jedoch erfolgt die Platzvergabe nicht automatisch nach Anmeldung und erfordert ein persönliches Vorstellungsgespräch in der Kita. Die Bestätigungsmail dient lediglich zur Datenbestätigung.
Kindertagesstätten in Herten
Für die Betreuung der Kleinsten stehen in der Stadt Herten 35 Kindergärten, darunter vier städtische Einrichtungen, zur Verfügung. Kinder ab einem Jahr haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung. Eltern können aus verschiedenen Betreuungszeiten wählen: bis zu 25, bis 35, bis 45 und über 45 Stunden wöchentlich, um ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Diese Flexibilität ermöglicht es berufstätigen Eltern, ihre Arbeitszeiten optimal mit der Kinderbetreuung zu vereinbaren.
Kategorieauswahl
- Stadtteile
Kath. Familienzentrum St. Barbara
Ebbelicher Weg 17
45699 Herten
Kath. Familienzentrum St. Johannes
Egerstraße 8
45701 Herten
Kath. Familienzentrum St. Joseph
Herseln 2
45699 Herten
Kath. Familienzentrum St. Ludgerus
An der Kirche 14
45701 Herten
Kath. Kindergarten JoKi
Johanniterstraße 5
45701 Herten
Kath. Kindergarten Pferdekamp
Pferdekamp 13
45701 Herten
Kath. Kindergarten St. Antonius
Haempenkamp 16
45699 Herten
Kath. Kindergarten St. Josef
Schulstraße 43
45699 Herten
Kath. Kindergarten St. Marien
Paschenbergstraße 91
45699 Herten
Kath. Kindergarten Unterm Sternenzelt
Paul-Gerhardt-Straße 15a
45701 Herten
Kindergarten Zwergenland
Kita Glitzerstern
Storcksmährstraße 77
45701 Herten
Von der Kita in die Grundschule

Eltern von Vierjährigen können frühzeitig Informationen zur Schulvorbereitung erhalten. Dazu findet eine Informationsveranstaltung statt, geleitet von der Grundschul- und Kitaleitung, bei der sie Fragen stellen können. Die Termine erfahren Sie über Ihre Kita und die Presse. In NRW gibt es keine Schulbezirksgrenzen mehr, sodass Sie Ihr Kind an keiner bestimmten Grundschule anmelden müssen. Bei Schulpflicht erhalten Sie jedoch einen Brief vom Amt für schulische Bildung mit der nächstgelegenen Grundschule, Anmeldezeiträumen und weiteren wichtigen Informationen.