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- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Özdemir
Stadt Herten Sozialamt
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Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-375
- bildung-teilhabe@herten.de
Meininger
Stadt Herten Sozialamt
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- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
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- Fax
- 02366 303-226
- bildung-teilhabe@herten.de
Planhof
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- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
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- 02366 303-175
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- 02366 303-226
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Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien. Es gewährt zusätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf Leistungen, die ihnen die Teilnahme an Bildungsangeboten sowie am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft ermöglichen, selbst wenn die finanziellen Mittel dafür nicht ausreichen.
Welche Leistungen können beansprucht werden?
- Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein monatliches Budget von 15,00 € für Aktivitäten wie Musikunterricht, Sportvereine oder Freizeitangebote.
- Schulbedarf: Zuschuss von insgesamt 195,00 € pro Jahr, jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres, für Schulmaterialien: 130,00 € für das erste Halbjahr und 65,00 € für das zweite. Zum Schulbedarf zählen unter anderem Schulranzen, Sportbekleidung sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien. Auch Verbrauchsmaterialien wie Hefte sind in diesem Rahmen berücksichtigt.
- Ausflüge und Fahrten: finanzielle Unterstützung für schulische Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Mittagessen: Zuschuss für das Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Schülerbeförderung: Unterstützung bei den Kosten für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule
Wer kann die Leistungen erhalten?
- Alle Kinder in Ihrem Haushalt haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
- Kinderzuschlag
- Bürgergeld (SGB II)
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung) (SGB XII)
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Was ist sonst noch wissenswert?
- Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
- Weitere Beratung und Unterstützung erhalten Sie vor Ort an jeder Schule. Dort gibt es Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die Sie beraten und Ihnen bei der Antragstellung helfen.
Vollmacht
- Das Bildungs- und Teilhabepaket kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person für Sie beantragen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich vor Ort ausweisen können.
- Bildungs- und Teilhabepaket: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Bildungs- und Teilhabepaket: Bestätigung des Anbieters sozialer und kultureller Teilhabeangebote
- ggf. Bildungs- und Teilhabepaket: Antrag Lernförderung als Ergänzung der schulischen Angebote
- ggf. Bildungs- und Teilhabepaket: Antrag Schulausflug oder Klassenfahrt
- Nachweis
- Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder
- Bezug von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Kindergeldzuschlag oder
- Wohngeld
- ggf. Bildungs- und Teilhabepaket: Vollmacht
- ca. vier Wochen
Kontakt
Rathaus
Raum: 037
Kurt-Schumacher-Straße 2
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