Kindertagesstätten in Herten

Für die Betreuung der Kleinsten stehen in der Stadt Herten 35 Kindergärten, darunter vier städtische Einrichtungen, zur Verfügung. Kinder ab einem Jahr haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung. Eltern können aus verschiedenen Betreuungszeiten wählen: bis zu 25, bis 35, bis 45 und über 45 Stunden wöchentlich, um ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Diese Flexibilität ermöglicht es berufstätigen Eltern, ihre Arbeitszeiten optimal mit der Kinderbetreuung zu vereinbaren.


Von der Kita in die Grundschule

Eltern von Vierjährigen können frühzeitig Informationen zur Schulvorbereitung erhalten. Dazu findet eine Informationsveranstaltung statt, geleitet von der Grundschul- und Kitaleitung, bei der sie Fragen stellen können. Die Termine erfahren Sie über Ihre Kita und die Presse. In NRW gibt es keine Schulbezirksgrenzen mehr, sodass Sie Ihr Kind an keiner bestimmten Grundschule anmelden müssen. Bei Schulpflicht erhalten Sie jedoch einen Brief vom Amt für schulische Bildung mit der nächstgelegenen Grundschule, Anmeldezeiträumen und weiteren wichtigen Informationen.

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Einschulungsverfahren/Schulpflichtüberwachung