Ummeldung eines Gewerbes

Möchten Sie Ihren Gewerbebetrieb in Herten verlegen oder ändert sich Ihr Tätigkeitsfeld oder Waren- oder Dienstleistungsangebot? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe beim Ordnungsamt ummelden. Die Gewerbeummeldung können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen. 

Vollmacht

  • Die Ummeldung des Gewerbes kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person für Sie beantragen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich vor Ort ausweisen können.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Für natürliche Personen

  • 26,00 €
     

Für juristische Personen

  • 33,00 €
     

Für jede weitere Vertretung bei juristischen Personen

  • 13,00 €
     

Für Ersatzbescheinigung oder Zweitschrift

  • 15,00 € 

Bei persönlicher Ummeldung im Ordnungsamt

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
  • Ummeldung eines Gewerbes: Antrag
  • ggf. Ummeldung eines Gewerbes: Vollmacht für Gewerbemeldungen
  • Bei Handwerksbetrieben:
    • Handwerkskarte
  • Bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit:
    • Erlaubniserteilung
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
    • Aufenthaltserlaubnis
  • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen:
    • Registerauszug oder eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmachten aller Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen

Bei schriftlicher Ummeldung

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie der Meldebescheinigung
  • Ummeldung eines Gewerbes: Antrag, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Bei Handwerksbetrieben:
    • Kopie der Handwerkskarte
  • Bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit:
    • Kopie der Erlaubniserteilung
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
    • Kopie der Aufenthaltserlaubnis
  • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister einzutragenden Firmen:
    • Kopie des Registerauszuges oder eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmachten aller Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen
  • ca. drei Tage
Ordnungsamt, Gewerbe, Ummeldung, Selbstständigkeit, Betrieb, Unternehmen
Gewerbe ummelden

Kontakt

Sachbearbeitung Gewerbe/Sondernutzung

Ordnungsamt
Raum: 03
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe

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