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Valentini
Rathaus Herten
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An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
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- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-200
- steuern@herten.de
Gewerbesteuer
Gewerbesteuerpflichtig sind alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die im Inland einen Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommensteuergesetzes betreiben. Dazu gehören sowohl Einzelunternehmen als auch Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs. Das Besteuerungsverfahren wird sowohl vom Finanzamt als auch von der Gemeinde durchgeführt.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Das Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Gewerbesteuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest.
- Die Gemeinde berechnet die Gewerbesteuer, indem der Steuermessbetrag mit dem individuellen Gewerbesteuerhebesatz multipliziert wird.
- Die Gewerbesteuer wird mit einem Steuerbescheid festgesetzt.
- Der Gewerbesteuerhebesatz wird vom Rat der Stadt Herten beschlossen. Aktuell beträgt der Gewerbesteuerhebesatz 480 %.
- ca. sechs Wochen
Kontakt
Rathaus
Raum: 252
Kurt-Schumacher-Straße 2
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