Gewerbesteuer

Gewerbesteuerpflichtig sind alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die im Inland einen Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommensteuergesetzes betreiben. Dazu gehören sowohl Einzelunternehmen als auch Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs. Das Besteuerungsverfahren wird sowohl vom Finanzamt als auch von der Gemeinde durchgeführt. 

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Das Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Gewerbesteuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest.
  • Die Gemeinde berechnet die Gewerbesteuer, indem der Steuermessbetrag mit dem individuellen Gewerbesteuerhebesatz multipliziert wird.
  • Die Gewerbesteuer wird mit einem Steuerbescheid festgesetzt.
  • Der Gewerbesteuerhebesatz wird vom Rat der Stadt Herten beschlossen. Aktuell beträgt der Gewerbesteuerhebesatz 480 %.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Kämmerei, Gewerbesteuer, Steuer, Steuern, Hebesatz, Einnahmen, Besteuerung, Gewerbesteuermessbescheid, Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuererklärung, Gewerbeertrag, Gewerbebetrieb, Steuerhebesätze, Gebühren

Kontakt

Sachbearbeitung Gewerbesteuerveranlagung

Rathaus
Raum: 252
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.