Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. In Herten wird sie für das gewerbliche Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten sowie für Ausspielungen von Geld und Gegenständen erhoben. Die Vergnügungssteuer für Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- und ähnliche Geräte bemisst sich bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis, bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl. Die Steuer berechnet sich je Gerät und angefangenen Kalendermonat.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Als Spielgeräte gelten auch Personalcomputer, die aufgrund ihrer Ausstattung und/oder ihres Aufstellortes zum individuellen oder gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder zum Spielen über das Internet verwendet werden.
  • Dart und Billard sind steuerfrei.
  • Für Geräte mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) muss je Aufstellort und Kalendermonat eine Steuererklärung bei der Stadt Herten eingereicht werden. Die vierteljährlichen Abgabetermine für die Steuererklärungen sind 15. April für die Monate Januar, Februar, März, 15. Juli für die Monate April, Mai, Juni, 15. Oktober für die Monate Juli, August, September und 15. Januar für die Monate Oktober, November, Dezember. Nach Prüfung der Steuererklärungen setzt die Stadt Herten die Vergnügungssteuer durch einen Vergnügungssteuerbescheid fest.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Vergnügungssteuer für Spielhallen

  • Geräte mit Gewinnmöglichkeit
    • 20 v. H. des Einspielergebnisses, mindestens 30,00 €
  • Geräte ohne Gewinnmöglichkeit
    • 50,00 €
  • Personalcomputer
    • 30,00 €

Vergnügungssteuer für Gaststätten und sonstigen Räumen

  • Geräte mit Gewinnmöglichkeit
    • 20 v. H. des Einspielergebnisses, mindestens 30,00 €
  • Geräte ohne Gewinnmöglichkeit
    • 30,00 €
  • Personalcomputer
    • 18,00 €
  • Vergnügungssteuer: Vergnügungssteuererklärung für Geldspielgeräte
Kämmerei, Spielgerät, Unterhaltungsgerät, Gewinngeräte, Vergnügungssteuersatzung, Geldspielgerät, Personalcomputer, Gaststätte, Spielhalle, Spielcasino

Kontakt

Sachbearbeitung Hundesteuer/Vergnügungssteuer

Rathaus
Raum: 250
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.