- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Oxfort
Rathaus Herten
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-295
- steuern@herten.de
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. In Herten wird sie für das gewerbliche Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten sowie für Ausspielungen von Geld und Gegenständen erhoben. Die Vergnügungssteuer für Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- und ähnliche Geräte bemisst sich bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis, bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl. Die Steuer berechnet sich je Gerät und angefangenen Kalendermonat.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Als Spielgeräte gelten auch Personalcomputer, die aufgrund ihrer Ausstattung und/oder ihres Aufstellortes zum individuellen oder gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder zum Spielen über das Internet verwendet werden.
- Dart und Billard sind steuerfrei.
- Für Geräte mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) muss je Aufstellort und Kalendermonat eine Steuererklärung bei der Stadt Herten eingereicht werden. Die vierteljährlichen Abgabetermine für die Steuererklärungen sind 15. April für die Monate Januar, Februar, März, 15. Juli für die Monate April, Mai, Juni, 15. Oktober für die Monate Juli, August, September und 15. Januar für die Monate Oktober, November, Dezember. Nach Prüfung der Steuererklärungen setzt die Stadt Herten die Vergnügungssteuer durch einen Vergnügungssteuerbescheid fest.
Vergnügungssteuer für Spielhallen
- Geräte mit Gewinnmöglichkeit
- 20 v. H. des Einspielergebnisses, mindestens 30,00 €
- Geräte ohne Gewinnmöglichkeit
- 50,00 €
- Personalcomputer
- 30,00 €
Vergnügungssteuer für Gaststätten und sonstigen Räumen
- Geräte mit Gewinnmöglichkeit
- 20 v. H. des Einspielergebnisses, mindestens 30,00 €
- Geräte ohne Gewinnmöglichkeit
- 30,00 €
- Personalcomputer
- 18,00 €
- Vergnügungssteuer: Vergnügungssteuererklärung für Geldspielgeräte
Kontakt
Rathaus
Raum: 250
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
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