- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Reitz
Rathaus Herten
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-351
- wohngeldstelle@herten.de
Ferdinand
Stadt Herten Sozialamt
Montag
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Dienstag
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Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
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An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-350
- Fax
- 02366 303-226
- wohngeldstelle@herten.de
Hentschel
Stadt Herten Sozialamt
Montag
08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag
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Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-856
- wohngeldstelle@herten.de
Weglinski
Stadt Herten Sozialamt
Montag
08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-834
- Fax
- 02366 303-226
- wohngeldstelle@herten.de
Wohngeld
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie Wohngeld als staatliche Unterstützung für Ihre Miet- oder Eigentumskosten beantragen. Dieses Wohngeld steht Ihnen entweder als Mietzuschuss für angemieteten Wohnraum oder als Lastenzuschuss zur Verfügung, wenn Sie Wohneigentum nutzen. Die Höhe der Zuschussleistung ist abhängig von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen, der Höhe des Gesamteinkommens sowie der Höhe der Miete oder Belastung.
- Was ist sonst noch wissenswert?
- Wohngeld wird grundsätzlich von Beginn des Monates an gewährt, in dem Ihr Antrag auf Wohngeld bei der Stadt Herten eingegangen ist.
- Wohngeld wird grundsätzlich von Beginn des Monates an gewährt, in dem Ihr Antrag auf Wohngeld bei der Stadt Herten eingegangen ist.
- Vollmacht
- Wohngeld kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person für Sie beantragen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich vor Ort ausweisen können.
- Für Lastenzuschuss:
- Wohngeld: Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Wohngeld: Anlage zum Antrag auf Wohngeld-Lastenzuschuss
- Wohngeld: Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als drei Personen
- Wohngeld: Erklärung zum Antrag auf Wohngeld
- Wohngeld: Verdienstbescheinigung
- Für Mietzuschuss:
- Wohngeld: Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Wohngeld: Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als drei Personen
- Wohngeld: Angaben der Vermieterin oder des Vermieters zum Wohnraum
- Wohngeld: Erklärung zum Antrag auf Wohngeld
- Wohngeld: Verdienstbescheinigung
- aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen:
- Lohn-/Gehaltsbescheinigungen
- Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen
- Rentenbescheide
- Einkommenssteuerbescheide etc.
- Nachweise über Art und Höhe von Ausgaben:
- private Kranken-/Pflegeversicherung
- freiwillige Rentenversicherung
- Werbungskosten
- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten
- Nachweise zur Miete oder Belastung:
- Mietvertrag
- Kaufvertrag
- Bescheinigung über Aufnahme von Fremdmitteln
- Abgabebescheid der Stadt etc.
- ggf. Wohngeld: Vollmacht
Hinweis: Diese Auflistung ist möglicherweise nicht vollständig. Um zu erfahren, welche Unterlagen Sie für die Beantragung von Wohngeld außerdem benötigen, wenden Sie sich an Ihre zuständige Ansprechperson.
- ca. zehn Wochen
Kontakt
Rathaus
Raum: 43
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
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Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
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