Anmeldung eines Gewerbes

Richten Sie in Herten einen Betrieb oder ein Unternehmen neu ein, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs beim städtischen Ordnungsamt anzumelden. Die Gewerbeanmeldung können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen. 

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Ihr Gewerbe müssen Sie auch anmelden, wenn Sie eine Zweigniederlassung neu errichten, eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten, einen bestehenden Betrieb übernehmen, ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln oder einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen.
  • Anzeigepflichtig ist der Gewerbetreibende, also die das Gewerbe ausübende natürliche oder juristische Person. Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) ist grundsätzlich jede geschäftsführende Gesellschafterin bzw. jeder geschäftsführende Gesellschafter anzeigepflichtig.
     

Vollmacht

  • Die Anmeldung des Gewerbes kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person für Sie beantragen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich vor Ort ausweisen können.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Für natürliche Personen

  • 26,00 €
     

Für juristische Personen

  • 33,00 €
     

Für jede weitere Vertretung bei juristischen Personen

  • 13,00 €
     

Für Ersatzbescheinigung oder Zweitschrift

  • 15,00 € 

Bei persönlicher Anmeldung im Ordnungsamt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
  • Anmeldung eines Gewerbes: Antrag
  • ggf. Anmeldung eines Gewerbes: Vollmacht für Gewerbemeldungen
  • Bei Handwerksbetrieben:
    • Handwerkskarte
  • Bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit:
    • Erlaubniserteilung
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
    • Aufenthaltserlaubnis
  • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen:
    • Registerauszug oder eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmachten aller Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen

Bei schriftlicher Anmeldung:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie der Meldebescheinigung
  • Anmeldung eines Gewerbes: Antrag, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Bei Handwerksbetrieben:
    • Kopie der Handwerkskarte
  • Bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit:
    • Kopie der Erlaubniserteilung
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
    • Kopie der Aufenthaltserlaubnis
  • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen:
    • Kopie des Registerauszuges oder eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmachten aller Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen
  • ca. drei Tage
Ordnungsamt, Gewerbe, Anmeldung, Selbstständigkeit, Betrieb, Unternehmen
Gewerbe anmelden

Kontakt

Sachbearbeitung Gewerbe/Sondernutzung

Ordnungsamt
Raum: 03
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe

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