- Anschrift
- 001 Paschenbergstraße 2 a 45699 Herten
Fiorentelli
Stadt Herten Ordnungsamt
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Paschenbergstraße 2 a 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-499
- Fax
- 02366 303-495
- ordnung-gewerbe@herten.de
Güntepe
Stadt Herten Ordnungsamt
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Paschenbergstraße 2 a 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-509
- Fax
- 02366 303-495
- ordnung-gewerbe@herten.de
Anmeldung eines Gewerbes
Richten Sie in Herten einen Betrieb oder ein Unternehmen neu ein, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs beim städtischen Ordnungsamt anzumelden. Die Gewerbeanmeldung können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Ihr Gewerbe müssen Sie auch anmelden, wenn Sie eine Zweigniederlassung neu errichten, eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten, einen bestehenden Betrieb übernehmen, ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln oder einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen.
- Anzeigepflichtig ist der Gewerbetreibende, also die das Gewerbe ausübende natürliche oder juristische Person. Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) ist grundsätzlich jede geschäftsführende Gesellschafterin bzw. jeder geschäftsführende Gesellschafter anzeigepflichtig.
Vollmacht
- Die Anmeldung des Gewerbes kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person für Sie beantragen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich vor Ort ausweisen können.
Für natürliche Personen
- 26,00 €
Für juristische Personen
- 33,00 €
Für jede weitere Vertretung bei juristischen Personen
- 13,00 €
Für Ersatzbescheinigung oder Zweitschrift
- 15,00 €
Bei persönlicher Anmeldung im Ordnungsamt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
- Anmeldung eines Gewerbes: Antrag
- ggf. Anmeldung eines Gewerbes: Vollmacht für Gewerbemeldungen
- Bei Handwerksbetrieben:
- Handwerkskarte
- Bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit:
- Erlaubniserteilung
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
- Aufenthaltserlaubnis
- Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen:
- Registerauszug oder eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmachten aller Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen
Bei schriftlicher Anmeldung:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)
- Kopie der Meldebescheinigung
- Anmeldung eines Gewerbes: Antrag, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Bei Handwerksbetrieben:
- Kopie der Handwerkskarte
- Bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit:
- Kopie der Erlaubniserteilung
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
- Kopie der Aufenthaltserlaubnis
- Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen:
- Kopie des Registerauszuges oder eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmachten aller Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen
- ca. drei Tage
Kontakt
Ordnungsamt
Raum: 03
Paschenbergstraße 2 a
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:
Ordnungsamt
Raum: 03
Paschenbergstraße 2 a
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
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Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich: