Altlastenauskunft

Altlasten umfassen ehemalige Deponien, Ablagerungen schädlicher Stoffe sowie Grundstücke, die durch industrielle oder bergbauliche Tätigkeiten kontaminiert sind und eine potenzielle Gefahr für die Umgebung, insbesondere für das Grundwasser, darstellen. Flächen, die noch nicht untersucht wurden, aber den Verdacht auf Altlasten wecken, werden als Verdachtsflächen bezeichnet.

Hertener Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben möchten, sollten sich im Vorfeld mit einem formlosen schriftlichen Antrag informieren, ob das Objekt im Kataster als potenzielle Altlastverdachtsfläche oder mit bestehenden Altlasten verzeichnet ist.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Rechtsverbindliche Informationen aus dem Altlastenkataster erteilt die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen. Voraussetzung dafür ist entweder das Eigentum oder der Besitz an der betreffenden Fläche oder ein berechtigtes Interesse, wie etwa der beabsichtigte Erwerb, die Miete oder die Pacht des Grundstücks.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Je nach Aufwand fällt eine Gebühr nach der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen an.

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Kataster

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Altlasten/Technischer Umweltschutz

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Raum: 343
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

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Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
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Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

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