Vorbereitung und Planung

Die Förderung von Photovoltaikanlagen bietet eine hervorragende Möglichkeit, nachhaltige Energie zu nutzen und gleichzeitig von finanziellen Anreizen zu profitieren. Doch um die Vorteile optimal auszuschöpfen, ist eine sorgfältige Vorbereitung und Planung unerlässlich. Zudem empfiehlt es sich, Fachleute zu konsultieren, die bei der Auswahl der richtigen Technologie und der optimalen Anlagengröße unterstützen können.

Schritt für Schritt zur eigenen PV-Dachanlage

Die Installation einer PV-Dachanlage ist mit hohen Investitionen verbunden und bedarf daher einer guten Vorbereitung und Planung. 

Als Grundlage für alle weiteren Planungen sollten Sie sich einen Überblick über Ihren aktuellen Stromverbrauch verschaffen (z. B. über die Jahresrechnungen Ihres Energieversorgers). Sie sollten weiter überlegen, ob sich Ihr Stromverbrauch in Zukunft relevant verändert, z. B. eine Erhöhung durch Anschaffung einer Wärmepumpe oder eines Elektrofahrzeuges mit Wallbox oder Reduktion durch Auszug erwachsener Kinder.

Darüber hinaus benötigen die Installationsbetriebe Informationen zum Zustand, zur Neigung sowie möglicher Verschattung Ihres Hausdaches. Dabei gilt, dass Dächer mit Ausrichtung nach Osten, Süden oder Westen prinzipiell zur Nutzung von Solarenergie geeignet sind. Eine erste Einschätzung zu Ihrem Dachpotenzial erhalten Sie im Solardachkataster.

In der Regel ist die Errichtung von PV-Anlagen in Herten genehmigungsfrei. In einigen ehemaligen Bergarbeitersiedlungen, für die eine Gestaltungssatzung oder Regelungen zur äußeren Gestaltung existieren (Bergarbeitersiedlung Gertrudenau, Bergarbeitersiedlung nördlich der Zeche Westerholt, Bergarbeitersiedlung Friedrichstraße/Knappenstraße), ist die Installation von Solarthermie- und PV-Anlagen grundsätzlich zulässig, bedarf jedoch vorab der Genehmigung durch das Bauordnungsamt. In Gebieten, in denen das äußere Erscheinungsbild durch eine Denkmalbereichssatzung geschützt ist (Freiheit Westerholt, Bergarbeitersiedlung Bertlich) oder bei rechtskräftig in die Denkmalliste eingetragenen Denkmälern, gibt es keine generelle Genehmigungsfreiheit. Es bedarf immer einer Einzelfallprüfung, ob die Anbringung denkmal- oder erscheinungsbildverträglich ist. In jedem Fall ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich, die vorab bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen ist. WEnn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an das Bauordnungsamt oder die Untere Denkmalbehörde der Stadt Herten.

Im nächsten Schritt sollten Sie Angebote von mehreren kompetenten Handwerksbetrieben einholen. Im besten Fall findet vorab ein Beratungsgespräch vor Ort statt. Denn um ein möglichst konkretes Angebot erstellen zu können, sind weitere Faktoren, wie Gebäudehöhe und das benötigte Gerüst sowie der aktuelle Zustand der Hauselektrik samt nötiger Kabelwege, zur Einbindung der PV-Anlage zu berücksichtigen.

Handwerksbetriebe können Sie über die Website www.lokaleshandwerk.de finden.

Aktuelle Informationen, ob die Stadt Herten zurzeit Fördermittel zur Verfügung stellt, finden Sie unter Förderprogramme.

Die Landesagentur NRW.Energy4Climate stellt ein Fördernavi für die Suche nach Bundes- und Landesfördermitteln zur Verfügung: tool.energy4climate.nrw. Hier finden Sie auch Informationen zur möglichen Förderung von Batteriespeichern oder Ladeinfrastruktur.

Wenn Förderungen in Anspruch genommen werden, ist die Einhaltung der Reihenfolge von Antrag, Bewilligung und Beauftragung dringend zu prüfen und zu beachten. In der Regel gilt: keine Beauftragung vor Bewilligung.

Es gibt auch die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen zu pachten. In diesen Fällen investiert ein Dienstleister in die Anlage auf Ihrem Dach, und Sie pachten diese zu einem fixen monatlichen Betrag. Auf diese Weise müssen Sie keine hohen Investitionen tätigen.

Berücksichtigen Sie bei der Planung der Baustelle den Aufbau des Gerüsts und planen Sie Ihre Aktivitäten um die Standzeiten herum. Die Montage benötigt in der Regel zwei bis drei Tage. Es ist ratsam, einen Vorrat an Reservedachziegeln bereitzuhalten.

PV-Anlagen und auch Batteriespeicher, die neu in Betrieb genommen werden oder hinsichtlich ihrer Leistung erweitert wurden, müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden: www.marktstammdatenregister.de

Ergänzend muss das Finanzamt innerhalb des ersten Monats über den Betrieb einer PV-Anlage informiert werden: Photovoltaik-FAQ der Finanzämter NRW

PV-Anlagen, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen, müssen bereits vor der Montage beim Netzbetreiber, den Hertener Stadtwerken, gemeldet werden, damit eine Netzverträglichkeitsprüfung erfolgen kann. In der Regel übernimmt der beauftragte Fachbetrieb die Kommunikation mit dem Netzbetreiber.

Die Inbetriebnahme erfolgt durch eine qualifizierte Elektrofachkraft. Es wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt, dessen Datum gleichzeitig Stichtag für die Einspeisevergütung ist, die Sie in den nächsten 20 Jahren für die ins Netz eingespeiste Strommenge erhalten.

PV-Anlagen sind sehr wartungsarm. Trotzdem sollte die Funktion bzw. sollten die solaren Erträge regelmäßig überprüft werden. Dies erfolgt in der Regel über einen Online-Zugang oder eine App. Es wird empfohlen, eine Versicherung für die PV-Anlage abzuschließen bzw. die bestehenden Gebäudeversicherungen zu erweitern.

Photovoltaik für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer

Mit sogenannten Stecker-Solargeräten kann auf dem Balkon oder an der Fassade Strom produziert werden.

Ein Stecker-Solargerät besteht aus bis zu zwei Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter. Je nach Ausstattung kommen noch weitere Bauteile hinzu. Die Solarmodule funktionieren in der Regel störungsfrei mind. über einen Zeitraum von 20 Jahren und können bei einem Umzug mitgenommen und woanders montiert werden. Das Stecker-Solargerät sollte ohne Schatten und sicher auf dem Balkon oder der Terrasse aufgestellt oder angebracht werden.

Die Verbraucherzentrale NRW bietet auf ihrer Internetseite www.verbraucherzentrale.de umfassende Informationen, darunter eine Checkliste „Schritt für Schritt zum Stecker-Solargerät“ und Hinweise zur Technik und zum Kauf.

Hinweis: Auch Stecker-Solargeräte müssen beim Netzbetreiber, also den Hertener Stadtwerken, sowie im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR angemeldet werden. Für die Anmeldung bei den Hertener Stadtwerken wenden Sie sich per E-Mail an msb@​herten.de.