Unterhaltsvorschuss

In Herten haben Sie als alleinerziehender Elternteil Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Der Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die dazu dient, den Lebensunterhalt des minderjährigen Kindes sicherzustellen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt. Dann steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung durch den Unterhaltsvorschuss zu.

Alle Infos zu Anspruch, Höhe und Voraussetzungen des Unterhaltsvorschusses

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • Unterhaltsvorschuss: Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Kopie des Personalausweises oder Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitels des Kindes (Vorder- und Rückseite)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Für Kinder ab 12 Jahren:
    • aktueller, vollständiger SGB-II-Bescheid
  • Für Kinder ab 15 Jahren:
    • Schulbescheinigung des Kindes
    • ggf. Nachweis über die Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Anschrift des anderen Elternteils
  • Kopie der Bankkarte (Vorder- und Rückseite)
  • Vaterschaftsanerkennung (nur, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde steht)
  • ggf. Scheidungsurteil
  • ggf. Unterhaltstitel
  • ggf. Schriftverkehr von der Rechtsanwältin oder von dem Rechtsanwalt
  • ggf. Nachweis der Halbwaisenrente
  • je nach Fall unterschiedlich, in der Regel ca. vier Wochen
Jugendamt, Unterhalt, Kindesunterhalt, finanzielle Hilfen, Unterhaltsvorschusskasse, Finanzen, finanzielle Unterstützung, alleinerziehend, Alleinerziehende, Alleinerziehung

Kontakt

Sachbearbeitung Unterhaltsvorschusskasse

Rathaus-Nebengebäude
Raum: 512
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

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Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

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Aa - Ac, Ä, Ba, Bä, M - Q, Z

Rückstandsfälle
zuständig für Buchstaben
A, B, M - Q, W - Z

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Ad - Al, I - L

Rückstandsfälle
zuständig für Buchstaben
A, B,  I - L

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Rückstandsfälle
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