Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr vorliegt. Mit diesem Ausweis können verschiedene Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

Erstantrag eines Schwerbehindertenausweises

  • Den Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung stellen Sie über ein Formular bzw. Formblatt. Dasselbe Formular können Sie auch für einen Änderungsantrag nutzen, falls sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat.
  • Antragsformulare liegen für Sie entweder im Bürgerbüro zum Abholen bereit oder Sie laden sie von der Website des Kreises Recklinghausen herunter. Die Anträge auf Schwerbehindertenausweise oder Anträge auf Feststellung eines höheren Grades einer Behinderung können Sie ebenfalls im Bürgerbüro abgeben oder direkt an den Kreis Recklinghausen senden: Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59 – Schwerbehindertenangelegenheiten, Castroper Straße 30, 45665 Recklinghausen.
  • Die Bearbeitung des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59 – Schwerbehindertenangelegenheiten. Sie übersendet Ihnen ca. drei Wochen nach Ihrer Antragstellung eine Eingangsbestätigung. Die weitere Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Einzelfall.
     

Verlängerung des Schwerbehindertenausweises

  • Ausgabe und Bearbeitung von Anträgen auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen sowie Weiterleitung von Anträgen an die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59 – Schwerbehindertenangelegenheiten, kann auf Ihren Wunsch durch das Team des Bürgerbüros erfolgen.
  • Die Verlängerung Ihres Ausweises können Sie beantragen, wenn die Gültigkeit des Ausweises in den nächsten drei Monaten abläuft. Ausgefüllt wird der Antrag von den Mitarbeitenden des Bürgerbüros.
  • Schwerbehindertenausweise werden in Nordrhein-Westfalen im Scheckkartenformat ausgestellt und können nicht verlängert werden. Sie müssen regelmäßig durch den Kreis Recklinghausen neu ausgestellt werden.
  • Haben Sie noch einen alten Papier-Schwerbehindertenausweis? Er bleibt weiterhin gültig. Sie können ihn so lange verlängern lassen, wie Verlängerungsfelder frei sind. Auf Ihren Wunsch hin ist auch eine Neuausstellung im Scheckkartenformat jederzeit möglich.
     

Vollmacht

  • Den Schwerbehindertenausweis (auch für eine Verlängerung) kann eine von Ihnen bevollmächtigte Person beantragen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich vor Ort ausweisen können.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • aktuelles Foto in Passbildgröße mit Notiz auf der Rückseite
    • Vor- und Nachname und, falls es sich um einen Änderungsantrag handelt, Geschäftszeichen
    • Im Rathaus, links neben dem Bürgerbüro, besteht die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 7,00 € ein Passfoto in der Fotobox zu erstellen.
  • ggf. Vollmacht zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
     

Bei Verlängerung eines Schwerbehindertenausweis zusätzlich:

  • alter Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Vollmacht zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises

Bei Erstantrag eines Schwerbehindertenausweises:

  • drei bis sechs Monate
     

Bei Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises, wenn noch ein Verlängerungsfeld frei ist:

  • sofortige Ausstellung
     

Bei Neuausstellung eines Schwerbehindertenausweises im Scheckkartenformat:

  • vier bis sechs Wochen
Bürgerbüro, Schwerbehinderung, Ausweis, Kreis Recklinghausen

Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:

Online-Terminvergabe