Schwerbehindertenparkausweis

Schwerbehinderte Menschenkönnen können spezielle Parkausweise, wie den EU-einheitlichen Parkausweis (hellblau) und den bundesweiten Parkausweis (orange), beim Bürgerbüro beantragen.

Wer erhält den EU-einheitlichen (hellblauen) Ausweis?

  • Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“
  • Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“
  • Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
     

Wer erhält den bundeseinheitlichen (orangefarbenen) Ausweis?

  • Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „G“ und „B*“ und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „G“ und „B*“ und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 vorliegt
  • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 vorliegt
     

Wo dürfen Sie mit dem EU-einheitlichen und dem bundesweiten Parkausweis parken?

  • im eingeschränkten Halteverbot, bis zu drei Stunden
  • in Zonenhalteverboten
  • an Stellen mit dem Zeichen „Parkplatz“ oder „Parken auf Gehwegen“, für die ein Zeitlimit besteht, über die zugelassene Zeit hinaus
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
  • auf Anwohnerparkplätzen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern
     

Wo dürfen Sie ausschließlich mit EU-einheitlichem Parkausweis parken?

  • siehe oben aufgeführte Punkte
  • zusätzlich auf Schwerbehindertenparkplätzen
     

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Die Parkausweise haben die gleiche Gültigkeitsdauer wie der Schwerbehindertenausweis, jedoch maximal fünf Jahre.
  • Beide Parkausweise gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  • Hinweis für Inhabende des EU-einheitlichen (hellblauen) Parkausweises: Im europäischen Ausland gelten die dortigen Regeln.
  • Für Schwerbehinderte mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen gelten die zeitlichen Begrenzungen, die eine Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht.
  • In Nordrhein-Westfalen ist es möglich, auch ohne das Merkzeichen B einen orangefarbenen Parkausweis zu erhalten. Er gilt dann nur in NRW.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen3

  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Kreises Recklinghausen
  • aktuelles Foto in Passbildgröße
  • Im Rathaus besteht die Möglichkeit, gegen Gebühr von 7,00 € ein digitales biometrietaugliches Passfoto an der Fotobox Speed Capture Kiosk zu erstellen.

Bei Verlängerung

  • zusätzlich abgelaufener Schwerbehindertenparkausweis
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Parkausweis für Schwerbehinderte

Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:

Online-Terminvergabe