Steueridentifikationsnummer

Jede Bürgerin und jeder Bürger erhält automatisch eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer, auch Steuer-ID oder Identifiaktionsnummer (IdNr) genannt, zur Regelung ihrer Angelegenheiten beim Finanzamt. Sie finden in der Regel Ihre Steuer-ID im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Die Steueridentifikationsnummer ist eine elfstellige Nummer und enthält keine Informationen über die betreffende Person. Sie ist dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht durch Umzug, Namensänderung oder Änderung des Familienstandes.
  • Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer erfragen wollen, erteilt das Bundeszentralamt für Steuern schriftlich Auskunft darüber unter: Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn. Die Angaben Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und -ort müssen mit Ihren Daten aus dem Meldewesen übereinstimmen.
  • Ihre Einkommensteuererklärung können Sie auch ohne Steuer-ID bei Ihrem Finanzamt einreichen. Diese ist Ihrem Finanzamt bekannt oder kann ermittelt werden.
  • Eine schriftliche Bestätigung über die im Melderegister geführte Steuer-ID kann bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro ausgestellt werden. Sie können die Steuer-ID auch schriftlich beantragen.
     

Vollmacht

  • Die Steuer-ID kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person für Sie beantragen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich vor Ort ausweisen können.

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  • 9,00 €
  • bei Vorlage des Leistungsbescheids gebührenfrei

Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Steueridentifikationsnummer: Vollmacht

Bei schriftlicher Beantragung im Bürgerbüro

  • Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Rückseite
  • Nachweis über die eingezahlte Gebühr (z. B. mit beigefügtem Verrechnungsscheck oder Umsatzdetails der Überweisung auf folgendes Konto der Stadt Herten: Sparkasse Vest Recklinghausen; IBAN: DE02 4265 0150 0050 0024 50, SWIFT-BIC: WELADED1REK, Verwendungszweck: Meldebescheinigung, Kassenzeichen 51200012)
Steuern, Finanzamt, Bundeszentalam für Steuern
Steuer-ID
Identifikationsnummer (IdNr)

Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

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Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

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