Sterbeurkunde

Sterbeurkunden und/oder Sterberegister weisen den Tod einer Person nach. Wenn in Ihrem Familienkreis jemand verstirbt, wenden Sie sich umgehend an ein Bestattungsunternehmen. Es kümmert sich um alle Formalitäten, zeigt z. B. den Sterbefall beim zuständigen Standesamt an und stellt dort den Antrag für eine Beurkundung. Die Sterbeurkunde wird Ihnen dann vom Bestattungsinstitut ausgehändigt.

Wie können Sie eine Sterbeurkunde beantragen?

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Bestatterinnen, Bestatter oder Einrichtungen übernehmen dies in aller Regel.
  • Wenn jemand in einer Privatwohnung verstirbt, müssen Sie zunächst eine Ärztin oder einen Arzt verständigen. Diese oder dieser stellt dann eine Todesbescheinigung aus. Sollte die Ärztin oder der Arzt feststellen, dass die Todesursache ungeklärt ist, melden Sie sich bei der Kriminalpolizei. Nach ihren Ermittlungen erteilt sie die Freigabe für die Bestattung. Im Anschluss daran können die Mitarbeitenden des Standesamtes den Sterbefall beurkunden.
  • Angehörige, die eine Bestattung veranlassen müssen und nicht über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, können einen Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten beim Kreis Recklinghausen stellen.
  • Benötigen Sie eine deutsche Sterbeurkunde von einer im Ausland verstorbenen deutschen Staatsangehörigen oder einem deutschen Staatsangehörigen? Dann wenden Sie sich an das Standesamt des letzten Wohnortes der verstorbenen Person. Sie beurkundet den Tod nach und stellt eine deutsche Sterbeurkunde aus.
  • Wenn Sie eine nachträglich ausgestellte Urkunde anfordern, geben Sie entsprechend den Verwendungszweck an. Falls Sie eine Urkunde für eine andere Person benötigen, erläutern Sie zusätzlich Ihr Verhältnis zu der betreffenden Person.
  • Sterberegister werden 30 Jahre im Standesamt aufbewahrt.
     

Vollmacht

  • Für die Ausstellung dieser Personenstandsurkunde können Sie auch jemanden bevollmächtigen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich im Standesamt ausweisen können.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Auszug aus dem Sterberegister

  • 16,00 €

Sterbeurkunde (DIN A4 oder Stammbuchformat DIN A5)

  • 16,00 €

Internationale/mehrsprachige Sterbeurkunde (Formular C):

  • 16,00 €

Jede weitere Urkunde derselben Art

  • jeweils 8,00 €

Sterbeurkunde für Rentenzwecke

  • gebührenfrei

Bei persönlicher Beantragung im Standesamt

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Liste der benötigten Nachweise
  • Wenn Sie eine nachträglich ausgestellte Urkunde anfordern, geben Sie den Verwendungszweck an. Falls Sie eine Urkunde für eine andere Person benötigen, erläutern Sie zusätzlich Ihr Verhältnis zu der betreffenden Person.
  • ggf. Sterbeurkunde: Vollmacht für Ausstellung einer Personenstandsurkunde

Bei schriftlicher Beantragung

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)
  • Liste der benötigten Nachweise
  • Nachweis über die eingezahlte Gebühr, z. B. mit beigefügtem Verrechnungsscheck oder Umsatzdetails der Überweisung auf folgendes Konto der Stadt Herten bei der Sparkasse Vest Recklinghausen:
    • IBAN: DE02 4265 0150 0050 0024 50, SWIFT-BIC: WELADED1REK, Verwendungszweck: VG 505.1000.0 - (fügen Sie das Geburtsdatum des/der Verstorbenen ein, z. B. 02.04.1946)

§§ 28–33, §§ 61–68 Personenstandsgesetz i. V. m. allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Personenstandsgesetz

§§ 37–41 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 9 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

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