- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Erdogmus
Stadt Herten Bürgerbüro
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-500
- Fax
- 02366 303-618
- buergerbuero@herten.de
Enning
Stadt Herten Bürgerbüro
Montag
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Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-500
- Fax
- 02366 303-618
- buergerbuero@herten.de
Ghazal
Stadt Herten Bürgerbüro
Montag
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08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-500
- Fax
- 02366 303-618
- buergerbuero@herten.de
Lata
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Samstag
10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
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An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
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- 02366 303-500
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- 02366 303-618
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Kerschbaumer
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Samstag
10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
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An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:
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- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
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- 02366 303-500
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Metzner
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10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
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Röttlingsberger
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Slotta
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Kraft
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Manka
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Unland
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Kleiber
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Personalausweis
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Für die Beantragung des Personalausweises müssen Sie persönlich ins Bürgerbüro kommen. Der Ausweis ist mit einem Chip ausgestattet, der Ihre zwei Fingerabdrücke speichert und Ihnen ermöglicht, viele Angelegenheiten online zu erledigen. In begründeten Einzelfällen kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von maximal drei Monaten ausgestellt werden.
Aktueller Hinweis
- Ab Mai 2025 dürfen sämtliche biometrischen Passbilder für Personaldokumente (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepässe, vorläufiger Reisepass und elektronischer Aufenthaltstitel eAT) nur noch digital erstellt werden. Die Passfotos können direkt im Rathaus an der Fotobox Speed Capture Kiosk oder in einem zertifizierten Fotostudio angefertigt werden.
Gültigkeit
- zehn Jahre
- Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Ausweises sechs Jahre.
Verlustanzeige
- Bei Verlust Ihres Personalausweises nimmt das Team des Bürgerbüros Ihre Verlustanzeige auf, leitet sie weiter und stellt Ihnen ein vorläufiges Ausweisdokument aus.
Dokumentenausgabebox
- Sie können auch ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses Ihr Dokument an der Dokumentenausgabebox am Haupteingang abholen. Beantragen Sie diesen Service vorher bei Ihrem Termin.
Vollmacht
- Ihren Personalausweis kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Bürgerbüro abholen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich vor Ort ausweisen können.
- Wenn Personen unter 16 Jahren ihren Personalausweis abholen möchten, müssen sie in Begleitung ihrer Eltern bzw. ihrer Sorgeberechtigten o. Ä. erscheinen und eine Einverständniserklärung beider Elternteile sowie Personalausweise bzw. Pässe der Eltern mitbringen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
- Der Antrag bzw. die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten kann auch von Großeltern oder sonstigen Verwandten des minderjährigen Kindes, sogenannten Erklärungsboten, überbracht werden. Erklärungsboten müssen eine Vollmacht der Sorgeberechtigten vorlegen, dass sie zur Überbringung des Antrages ermächtigt wurden und sich ausweisen (Formular „Personalausweis: Vollmacht zur Überbringung/Abholung eines Dokumentes für ein Kind“).
Personalausweis
- 37,00 € für Personen ab 24 Jahren
- 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
vorläufiger Personalausweis
- 10,00 €
Verlustanzeige
- gebührenfrei
- alter Personalausweis oder Reisepass
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch) bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung, Eheschließung
- aktuelles, digitales, biometrietaugliches Passfoto
- Im Rathaus besteht die Möglichkeit, gegen Gebühr von 7,00 € ein digitales biometrietaugliches Passfoto an der Fotobox Speed Capture Kiosk zu erstellen, alternativ bei zertifizierten Fotostudios.
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
- ggf. Personalausweis: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- ggf. Personalausweis: Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokuments
- ggf. Personalausweis: Vollmacht zur Überbringung/Abholung eines Dokumentes für ein Kind
Bei Verlustanzeige
- Reisepass oder alter Personalausweis
Personalausweis
- ca. drei Wochen
vorläufiger Personalausweis
- sofortige Ausstellung
Kontakt
Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Samstag: | 10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat) |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich: