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Hecht
Stadt Herten Ausländerbehörde
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Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
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08:00 bis 12:30 Uhr
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An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen (bei Asylverfahren) sowie Duldungen und Niederlassungserlaubnissen (nach Kartenablauf) ist auch online möglich:
Telefonsprechstunde:
Ihre Ansprechperson erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 08:00 bis 09:00 Uhr.
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- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
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Örs
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Artmann
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Passersatzpapiere für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose
Alle Ausländerinnen und Ausländer müssen einen gültigen Pass oder Passersatz besitzen. Wenn Sie in Deutschland leben und ins Ausland reisen möchten, können Sie folgende Passersatzpapiere beantragen.
Aktueller Hinweis
- Ab Mai 2025 dürfen sämtliche biometrischen Passbilder für Personaldokumente (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepässe, vorläufiger Reisepass und elektronischer Aufenthaltstitel eAT) nur noch digital erstellt werden. Die Passfotos können direkt im Rathaus an der Fotobox Speed Capture Kiosk oder in einem zertifizierten Fotostudio angefertigt werden.
Reiseausweis für Flüchtlinge
- Wenn Sie asylberechtigt sind oder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Flüchtlingsstatus und damit eine Aufenthaltserlaubnis (gemäß § 25 Abs. 1–3 AufenthG) anerkannt bekommen haben, kann die Ausländerbehörde einen Reiseausweis für Flüchtlinge („Blauer Pass“) ausstellen.
Reiseausweis für Ausländer
- Wenn Ihre Botschaft in Deutschland nachweislich keine Nationalpässe für Ihre eigenen Staatsangehörigen ausstellt und Sie dafür in Ihren Herkunftsstaat reisen müssen, kann die Ausländerbehörde Ihnen ausschließlich für diesen Zweck einen Reiseausweis für Ausländer („Graues Reisedokument“) mit kurzer Laufzeit (in der Regel sechs Monate) ausstellen.
Reiseausweis für Staatenlose
- Falls Sie laut der örtlichen Staatsangehörigkeitsbehörde staatenlos sind und dies von einer Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt wurde, stellen die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde Ihnen einen Reiseausweis für Staatenlose („Blaues Reisedokument“) aus.
Reiseausweis für Flüchtlinge
- 70,00 € für Personen ab 24 Jahren
- 38,00 € für Personen unter 24 Jahren
Reiseausweis für Ausländer
- 100,00 € für Personen ab 24 Jahren
- 97,00 € für Personen unter 24 Jahren
Reiseausweis für Staatenlose
- 70,00 € für Personen ab 24 Jahren
- 38,00 € für Personen unter 24 Jahren
Bei Ausweisersatz und Vorlage über Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII ggf. gebührenfrei.
- aktuelles, digitales, biometrietaugliches Passfoto
- Im Rathaus besteht die Möglichkeit, gegen Gebühr von 7,00 € ein digitales biometrietaugliches Passfoto an der Fotobox Speed Capture Kiosk zu erstellen. Alternativ bei zertifizierten Fotostudios.
- ca. fünf Wochen
§ 4 Abs. 1 i. V. m. § 48 Abs. 1 Aufenthaltsverordnung
Kontakt
Ersterteilungen von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen/Ausstellung von Reiseausweisen/Sachbearbeitung Verpflichtungserklärung und Visum
zuständig für Buchstaben Aa - Al
Rathaus
Raum: 021
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Ausstellung von Reiseausweisen,
Verpflichtungserklärung und Visum
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