Hundesteuer

Hundehalterinnen und -halter sind verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen und ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach Einzug am Wohnort anzumelden, unabhängig von der Art der Hundehaltung. Ist Ihr Hund verstorben oder haben Sie ihn abgegeben? Dann müssen Sie ihn abmelden. Auch dafür haben Sie 14 Tage lang Zeit.

Wie können Sie Ihren Hund an- oder abmelden?

  • schriftlich, beachten Sie die notwendigen Unterlagen, 
    oder
  • online über das Serviceportal
     

Möchten Sie eine Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht für Ihren Hund?

  • Beantragen Sie diese bei der zuständigen Person im Ordnungsamt. Dort erhalten Sie auch Informationen zum Landeshundegesetz NRW und können Beschwerden über bissige Hunde melden.
     

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats der Aufnahme des Hundes und endet mit dem Ablauf des Monats des Verkaufs, der Abgabe, des Verlusts oder des Todes des Hundes.
  • Bei verspäteter Abmeldung (innerhalb von sechs Monaten) ist ein Nachweis über die Beendigung der Hundehaltung (tierärztliche Bescheinigung, Kaufvertrag, Tierübereignungsvertrag oder Ähnliches) erforderlich. Anderenfalls erfolgt die Abmeldung zum Monatsende.
  • Die Hundesteuer wird jährlich zu Beginn des Jahres per Bescheid bekannt gegeben und ist in Raten (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) fällig.
  • Steuerbefreiungen und -ermäßigungen sind möglich; dafür ist ein schriftlicher Antrag mit Nachweisen erforderlich.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Hundesteuer pro Jahr

  • 108,00 € für die Haltung eines Hundes
  • 126,00 € (je Hund) für die Haltung von zwei Hunden
  • 144,00 € (je Hund) für die Haltung von drei oder mehr Hunden
  • 540,00 € für die Haltung eines gefährlichen Hundes
  • 675,00 € (je Hund) für die Haltung von zwei oder mehreren gefährlichen Hunden

Bei schriftlicher Beantragung:

  • Hundesteuer: Abmeldung eines Hundes und/oder
  • Hundesteuer: Anmeldung eines Hundes
  • ggf. Sachkundenachweis
  • ggf. Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • ggf. Microchipkennzeichnung
  • ggf. Führungszeugnis
  • ggf. Hundesteuer: Antrag auf Gewährung einer Steuervergünstigung für Hundehalter*innen
  • ca. vier Wochen
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An- oder Abmeldung eines Hundes

Kontakt

Ordnungsamt
Raum: 11
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe

Sachbearbeitung Hundesteuer/Vergnügungssteuer

Rathaus
Raum: 250
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

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