Hundehaltung

Hundehalterinnen und -halter sind verpflichtet, ihre Hunde je nach Rasse auch dem Ordnungsamt zu melden. Hunde, die im ausgewachsenen Zustand eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, werden als große Hunde eingestuft und müssen entsprechend angemeldet werden.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Das Landeshundegesetz verlangt von Halterinnen und Haltern gefährlicher Hunde, auch als Listenhunde bekannt, und bestimmter Rassen, dass sie über die erforderliche Sachkunde in der Hundehaltung verfügen.
  • Leinen- und Maulkorbpflicht für bestimmte Rassen gilt außerhalb befriedeten Besitztums, in Mehrfamilienhäusern (Fluren, Aufzüge, Treppenhäuser), auf Zuwegen, öffentlichen Straßen, Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Räumen. Die Leine darf maximal 1,5 m lang sein. Betroffene Rassen sind:
    • Alano, American Bulldog, American Staffordshire Terrier
    • Bullmastiff, Bullterrier
    • Dogo Argentino
    • Fila Brasileiro
    • Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano
    • Pitbull Terrier
    • Rottweiler
    • Staffordshire Bullterrier
    • Tosa Inu
    • sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden
       

In welchen Bereichen gilt laut Landeshundegesetz (LHundG) NRW die Leinenpflicht?

  • Fußgängerzonen
  • Haupteinkaufsbereiche
  • Innerörtliche Straßen und Plätze mit hohem Publikumsverkehr
  • Öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Volksfeste
  • Öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten
  • Öffentlich zugängliche Grundstücke
  • Friedhöfe
  • Öffentliche Grünanlagen:
    • Schlosspark Herten
    • Naherholungsgebiet Backumer Tal
    • Grünanlage Katzenbusch (zwischen der Nimrodstraße, Jägerstraße, Herner Straße und Katzenbuschstraße)
    • Halde Disteln
    • Alter Friedhof Herten-Mitte
       

Wo kann ich den Hund frei laufen lassen?

  • Im Schlosswald (südlich der Teiche des Schlossparks) stellt der Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) eine Lichtung als Hundeauslaufwiese zur Verfügung.
     

Möchten Sie eine Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht für Ihren Hund?

  • Beantragen Sie dies bei der zuständigen Person im Ordnungsamt. Dort erhalten Sie auch Informationen zum Landeshundegesetz NRW und können Beschwerden über bissige Hunde melden.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

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Kontakt

Ordnungsamt
Raum: 11
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe