Handwerkerparkausweis

Handwerksbetriebe aus dem bauaffinen Bereich haben die Möglichkeit, für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung von Halte- und Parkverboten zu beantragen. Der Handwerkerparkausweis wird für den Regierungsbezirk Münster ausgestellt und kann um weitere Regierungsbezirke erweitert werden. 

Wie können Sie den Handwerkerparkausweis beantragen?

  • schriftlich, beachten Sie die notwendige Unterlagen, 
    oder
  • online über das Serviceportal
     

Wo dürfen Werkstatt- und Servicefahrzeuge mit einem Handwerkerparkausweis parken?

  • in eingeschränkten Haltverboten und in Haltverbotszonen (Zeichen 286/290 StVO)
  • in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht, ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Anwohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit Zusatz)
     

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Ab Ausstellungsdatum ist er für ein Jahr gültig.
  • Die Ausnahmegenehmigung von oben genannten Halte- und Parkverboten gilt nur für das jeweils genutzte Fahrzeug.
  • Die Ausnahmegenehmigung darf nur im Rahmen von Reparatur- bzw. Montagearbeiten in Anspruch genommen werden.
  • Der Handwerkerparkausweis muss gut sichtbar mit der Vorderseite von innen an der Windschutzscheibe angebracht sein. Zusätzlich ist der Genehmigungsbescheid im Original mitzuführen. 

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Handwerkerparkausweis für den Regierungsbezirk Münster

  • 90,00 €

Handwerkerparkausweis für weitere Regierungsbezirke

  • 50,00 € pro Regierungsbezirk

landesweiter Handwerkerparkausweis (für Nordrhein-Westfalen)

  • 290,00 €

Bei schriftlicher Beantragung:

  • Handwerkerparkausweis: Antrag
  • Gewerbeanmeldung
  • Handwerkskarte oder Mitgliedsbescheinigung IHK
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • aktuelle Fotos des Fahrzeuges, auf denen Kennzeichen, Firmenaufschrift, der für Werkzeug und Material genutzte Raum mit vorhandenen An- und Einbauten gut zu erkennen sind
  • ca. 14 Tage
Ordnungsamt, Handwerkerin, Handwerker, Parkausweis, parken, Ausnahmegenehmigung

Kontakt

Verkehrsrechtliche Anordnungen und Erlaubnisse

Ordnungsamt
Raum: 09
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe