- Anschrift
- 001 Paschenbergstraße 2 a 45699 Herten
Schmidt-Beermann
Stadt Herten Ordnungsamt
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Paschenbergstraße 2 a 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-415
- Fax
- 02366 303-495
- ordnung-verkehr@herten.de
Handwerkerparkausweis
Handwerksbetriebe aus dem bauaffinen Bereich haben die Möglichkeit, für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung von Halte- und Parkverboten zu beantragen. Der Handwerkerparkausweis wird für den Regierungsbezirk Münster ausgestellt und kann um weitere Regierungsbezirke erweitert werden.
Wie können Sie den Handwerkerparkausweis beantragen?
- schriftlich, beachten Sie die notwendige Unterlagen,
oder - online über das Serviceportal
Wo dürfen Werkstatt- und Servicefahrzeuge mit einem Handwerkerparkausweis parken?
- in eingeschränkten Haltverboten und in Haltverbotszonen (Zeichen 286/290 StVO)
- in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht, ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Anwohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit Zusatz)
Was ist sonst noch wissenswert?
- Ab Ausstellungsdatum ist er für ein Jahr gültig.
- Die Ausnahmegenehmigung von oben genannten Halte- und Parkverboten gilt nur für das jeweils genutzte Fahrzeug.
- Die Ausnahmegenehmigung darf nur im Rahmen von Reparatur- bzw. Montagearbeiten in Anspruch genommen werden.
- Der Handwerkerparkausweis muss gut sichtbar mit der Vorderseite von innen an der Windschutzscheibe angebracht sein. Zusätzlich ist der Genehmigungsbescheid im Original mitzuführen.
Handwerkerparkausweis für den Regierungsbezirk Münster
- 90,00 €
Handwerkerparkausweis für weitere Regierungsbezirke
- 50,00 € pro Regierungsbezirk
landesweiter Handwerkerparkausweis (für Nordrhein-Westfalen)
- 290,00 €
Bei schriftlicher Beantragung:
- Handwerkerparkausweis: Antrag
- Gewerbeanmeldung
- Handwerkskarte oder Mitgliedsbescheinigung IHK
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- aktuelle Fotos des Fahrzeuges, auf denen Kennzeichen, Firmenaufschrift, der für Werkzeug und Material genutzte Raum mit vorhandenen An- und Einbauten gut zu erkennen sind
- ca. 14 Tage
Kontakt
Ordnungsamt
Raum: 09
Paschenbergstraße 2 a
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
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Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
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Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich: