Befahren der Fußgängerzone

Wenn Sie einen Handwerksbetrieb führen, eine Betriebsanlieferung planen oder einen Wohnungsumzug organisieren, können Sie beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren von Fußgängerzonen beantragen. Auch wenn Sie bereits existierende Einstellplätze oder Garagen in einer Fußgängerzone erreichen möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. 

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Handwerksbetriebe beantragen die Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone zusammen mit dem Handwerkerparkausweis. Alle anderen können den Antrag formlos stellen oder sich direkt an das Ordnungsamt wenden.
  • Da die Bearbeitung in der Regel etwa zwei Wochen in Anspruch nimmt, reichen Sie Ihren Antrag dementsprechend frühzeitig ein.
  • Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Verkehrslage es zulässt; ein Anspruch darauf besteht nicht.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Für Privatpersonen

  • ohne Gebühr

Für Handwerksbetriebe

  • 15,00 €

Bei Umzug

  • Informationen zum Umzugs-/Liefertag: Kennzeichen des Fahrzeugs, Zeitraum und Tag der Befahrung, Hintergrund für die Befahrung, Anschrift des Zielortes zum Umzugs-/Liefertag

Zum Erreichen von Garagen/Einstellplätzen

  • Kontaktdaten des Antragstellenden: Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Nachweis des Stellplatzes, zum Beispiel Bescheinigung von der Vermieterin oder dem Vermieter bzw. der Eigentümerin oder dem Eigentümer

Handwerksbetriebe aus Herten

  • Handwerkerparkausweis

Handwerksbetriebe außerhalb von Herten

  • Kopie des Handwerkerausweises
  • ca. 14 Tage
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Fußgängerzone befahren

Kontakt

Verkehrsrechtliche Anordnungen und Erlaubnisse

Ordnungsamt
Raum: 09
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe