Bürgerbeteiligung

Auf lokaler Ebene gibt es verschiedene Möglichkeiten, Kritik zu äußern, Einwände vorzubringen oder Ideen und Projekte für die eigene Stadt einzureichen.

Die Bürgerbeteiligung ist der direkte Weg, sich an die Stadt zu wenden, die dann entscheidet, ob im Haupt- oder Finanzausschuss die Anregung beraten werden soll. Im entsprechenden Fachausschuss haben Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, ihre Anregungen persönlich zu erläutern. Nach der Entscheidung erhalten sie einen schriftlichen Bescheid.
 

Einwohnerantrag

  • Mit diesem Antrag kann der Rat verpflichtet werden, über eine gesetzlich zuständige Angelegenheit zu beraten und zu entscheiden. Jede Person, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde lebt und das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Einwohnerantrag stellen. Der Rat entscheidet unverzüglich über die Zulässigkeit des Antrags und innerhalb von vier Monaten über den Antrag selbst. In der Ratssitzung können die vertretungsberechtigten Personen den Antrag erläutern.
     

Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner

  • Mindestens zweimal jährlich gibt der Rat der Stadt Herten den Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit, im Rahmen einer Ratssitzung Fragen, die sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen, schriftlich oder mündlich an den Rat und den Bürgermeister zu richten. Die Fragestunde dauert maximal 60 Minuten. In der Ratssitzung werden zuerst die schriftlichen Fragen in der Reihenfolge des Eingangs beantwortet, nachdem die Fragestellenden ihre Fragen vorgelesen haben. Anschließend die mündlichen Fragen ebenfalls in der Reihenfolge des Eingangs. Jeder Fragestellende darf eine Zusatzfrage stellen. Wenn eine Antwort in der Fragestunde nicht möglich ist, erfolgt sie schriftlich.
     

Beteiligung für Kinder

  • „Kinderfreunde“ setzen sich für eine kinder- und familienfreundliche Stadt Herten ein. Im Kern fungiert die Kinderfreundin als Vermittlerin zwischen den kleinen und großen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Stadtverwaltung.
    Alle Infos über die Kinderfreunde
     

Jugendbeteiligung

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Bei Bürgeranregung und Bürgerbegehren/Bürgerentscheid:

  • formloser Antrag mit eigenhändiger Unterschrift

Bei Einwohnerantrag:

  • schriftliche Einreichung des Antrags. Enthalten sein muss darin das bestimmte Begehren und eine Begründung. Der schriftliche Antrag muss in kreisangehörigen Städten wie Herten von mindestens 5 % der Einwohnerinnen und Einwohner unterschrieben sein (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift). Es müssen außerdem bis zu drei Personen benannt werden, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.

Bei Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner:

  • mündliche oder schriftliche Einreichung der Fragen. Die Fragen, die schriftlich eingereicht werden, müssen spätestens acht Tage vor dem Sitzungstag, den Tag der Sitzung nicht mitgerechnet, dem Bürgermeister vorliegen.

§ 9 Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten

§ 20 Absatz 2, § 28 Absatz 1 Grundgesetz

§§ 24, 25, 26 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Bürgermeisteramt, Rat, Bürgeranregungen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Kritik, Idee, Einwohnerantrag, Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner

Kontakt

Bürgerhaus Herten
Hans-Senkel-Platz 1
45699 Herten

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Dienstag:09:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch:09:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag:09:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:09:00 bis 13:00 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 

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