- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Nolte
Rathaus Herten
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-451
- Fax
- 02366 303-637
- i.nolte@herten.de
- Anschrift
- 001 Hans-Senkel-Platz 1 45699 Herten
Rohde
Bürgerhaus Herten
Montag
09:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
09:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
09:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 17:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Hans-Senkel-Platz 1 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-269
- Fax
- 02366 303-226
- c.rohde@herten.de
Rohde
Bürgerhaus Herten
Montag
09:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
09:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
09:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 17:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Hans-Senkel-Platz 1 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-269
- Fax
- 02366 303-226
- c.rohde@herten.de
Hasler
Bürgerhaus Herten
Montag
09:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
09:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
09:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 17:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Hans-Senkel-Platz 1 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-664
- s.hasler@herten.de
Bürgerbeteiligung
Auf lokaler Ebene gibt es verschiedene Möglichkeiten, Kritik zu äußern, Einwände vorzubringen oder Ideen und Projekte für die eigene Stadt einzureichen.
Die Bürgerbeteiligung ist der direkte Weg, sich an die Stadt zu wenden, die dann entscheidet, ob im Haupt- oder Finanzausschuss die Anregung beraten werden soll. Im entsprechenden Fachausschuss haben Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, ihre Anregungen persönlich zu erläutern. Nach der Entscheidung erhalten sie einen schriftlichen Bescheid.
Einwohnerantrag
- Mit diesem Antrag kann der Rat verpflichtet werden, über eine gesetzlich zuständige Angelegenheit zu beraten und zu entscheiden. Jede Person, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde lebt und das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Einwohnerantrag stellen. Der Rat entscheidet unverzüglich über die Zulässigkeit des Antrags und innerhalb von vier Monaten über den Antrag selbst. In der Ratssitzung können die vertretungsberechtigten Personen den Antrag erläutern.
Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner
- Mindestens zweimal jährlich gibt der Rat der Stadt Herten den Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit, im Rahmen einer Ratssitzung Fragen, die sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen, schriftlich oder mündlich an den Rat und den Bürgermeister zu richten. Die Fragestunde dauert maximal 60 Minuten. In der Ratssitzung werden zuerst die schriftlichen Fragen in der Reihenfolge des Eingangs beantwortet, nachdem die Fragestellenden ihre Fragen vorgelesen haben. Anschließend die mündlichen Fragen ebenfalls in der Reihenfolge des Eingangs. Jeder Fragestellende darf eine Zusatzfrage stellen. Wenn eine Antwort in der Fragestunde nicht möglich ist, erfolgt sie schriftlich.
Beteiligung für Kinder
- „Kinderfreunde“ setzen sich für eine kinder- und familienfreundliche Stadt Herten ein. Im Kern fungiert die Kinderfreundin als Vermittlerin zwischen den kleinen und großen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Stadtverwaltung.
Alle Infos über die Kinderfreunde
Jugendbeteiligung
- Die Stadt Herten unterstützt mit dem Jugendbudget Hertener Kinder und Jugendliche dabei, eigene Projektideen zu entwickeln und umzusetzen, die Kindern und Jugendlichen zugutekommen.
Alle Infos zu Jugendbeteiligung und Jugendbudget
Bei Bürgeranregung und Bürgerbegehren/Bürgerentscheid:
- formloser Antrag mit eigenhändiger Unterschrift
Bei Einwohnerantrag:
- schriftliche Einreichung des Antrags. Enthalten sein muss darin das bestimmte Begehren und eine Begründung. Der schriftliche Antrag muss in kreisangehörigen Städten wie Herten von mindestens 5 % der Einwohnerinnen und Einwohner unterschrieben sein (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift). Es müssen außerdem bis zu drei Personen benannt werden, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Bei Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner:
- mündliche oder schriftliche Einreichung der Fragen. Die Fragen, die schriftlich eingereicht werden, müssen spätestens acht Tage vor dem Sitzungstag, den Tag der Sitzung nicht mitgerechnet, dem Bürgermeister vorliegen.
§ 9 Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten
§ 20 Absatz 2, § 28 Absatz 1 Grundgesetz
§§ 24, 25, 26 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Bürgerhaus Herten
Hans-Senkel-Platz 1
45699
Herten
Montag: | 09:00 bis 17:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 09:00 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 bis 17:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 bis 17:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 bis 13:00 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
Bürgerhaus Herten
Hans-Senkel-Platz 1
45699
Herten
Montag: | 09:00 bis 17:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 09:00 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 bis 17:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 bis 17:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 bis 13:00 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
Bürgerhaus Herten
Hans-Senkel-Platz 1
45699
Herten
Montag: | 09:00 bis 17:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 09:00 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 bis 17:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 bis 17:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 bis 13:00 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
Rathaus
Raum: UG 029
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.