Stadtwappen/Logo der Stadt Herten

Stadtwappen werden bspw. auf offiziellen Dokumenten, Flaggen, Siegeln und anderen öffentlichen Darstellungen verwendet, um die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Stadt zu kennzeichnen. Wenn Sie als Verein, als Unternehmen oder andere Institution das Wappen der Stadt Herten verwenden wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Wenden Sie sich in diesem Fall an die dafür zuständige Ansprechperson aus dem Bürgermeisteramt.

Das Logo der Stadt Herten ermöglicht die schnelle Identifikation mit der Stadt und kann von den Mitarbeitenden der Stadt Herten und ihren Einrichtungen (ohne dass es in seiner Darstellung verändert oder verfremdet wird) genutzt werden. Eine alleinige Nutzung (ohne Kooperation mit der Stadtverwaltung) ist für Dritte nicht gestattet. Eine Genehmigung für die Nutzung des Logos der Stadt Herten erhalten Sie von den Mitarbeitenden der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • Stadtwappen/Logo der Stadt Herten: Antrag zur Nutzung des Stadtwappens
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Kontakt

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Geschäftsführung Haupt- und Finanzausschuss/
Nutzungserteilung des Stadtwappens

Rathaus
Raum: 107
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 

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