- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Möller-Lohoff
Rathaus Herten
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-477
- Fax
- 02366 303-637
- a.moeller-lohoff@herten.de
Richtlinienförderung Kinder-, Jugend- und Familienarbeit
Die Stadt Herten fördert mit einem finanziellen Zuschuss verschiedene Angebote von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit. Dies können Veranstaltungen im Rahmen der Kinder- und Jugendbildung, der Freizeit und Erholung oder der Elternarbeit sein, immer mit dem Ziel, ein breites Angebot für Hertener Kinder, Jugendliche und deren Familien zu ermöglichen.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Der Zuschuss kann nur anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gewährt werden.
- ggf. Richtlinienförderung: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Materialien)
- ggf. Richtlinienförderung: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Seminare und Veranstaltungen)
- ggf. Richtlinienförderung: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Sonderzuschüsse für Teilnehmende an Erholungsfahrten)
- ggf. Richtlinienförderung: Verwendungsnachweis zum Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Materialien)
- ggf. Richtlinienförderung: Verwendungsnachweis zum Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Seminare und Veranstaltungen)
§§ 11, 12 i. V. m. § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII)
Kontakt
Rathaus-Nebengebäude
Raum: UG 028
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.