Richtlinienförderung Kinder-, Jugend- und Familienarbeit

Die Stadt Herten fördert mit einem finanziellen Zuschuss verschiedene Angebote von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit. Dies können Veranstaltungen im Rahmen der Kinder- und Jugendbildung, der Freizeit und Erholung oder der Elternarbeit sein, immer mit dem Ziel, ein breites Angebot für Hertener Kinder, Jugendliche und deren Familien zu ermöglichen.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Der Zuschuss kann nur anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gewährt werden.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • ggf. Richtlinienförderung: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Materialien)
     
  • ggf. Richtlinienförderung: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Seminare und Veranstaltungen)
     
  • ggf. Richtlinienförderung: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Sonderzuschüsse für Teilnehmende an Erholungsfahrten)
     
  • ggf. Richtlinienförderung: Verwendungsnachweis zum Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Materialien)
     
  • ggf. Richtlinienförderung: Verwendungsnachweis zum Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Seminare und Veranstaltungen)

§§ 11, 12 i. V. m. § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII)

Jugendamt, Förderung, Verbandsarbeit, Zuschuss, Vereinszuschuss, Vereinsarbeit, Kinder-, Jugend- und Familienarbeit
Vereinsarbeitzuschuss
Zuschuss zur Vereinsarbeit

Kontakt

Förderung der verbandlichen Kinder/Kinder- und Jugendarbeit

Rathaus-Nebengebäude
Raum: UG 028
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.