- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
N.N.
Stadt Herten Sozialamt
Montag
08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-388
- Fax
- 02366 303-226
- soziale_leistungen@herten.de
Gattinger
Stadt Herten Sozialamt
Montag
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Donnerstag
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An Brückentagen geschlossen.
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- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
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- 02366 303-837
- Fax
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Kallhoff
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Stadt Herten Sozialamt
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Krök
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- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
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- 02366 303-226
- soziale_leistungen@herten.de
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Wenn Ihre Einkünfte oder Ihr Vermögen nicht für den Lebensunterhalt reichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Sozialamt in Herten Grundsicherung beantragen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Sie sind volljährig, wohnen in Herten, verfügen über kein verwertbares Vermögen
und - Sie haben das Renteneintrittsalter erreicht oder der Rententräger hat bei Ihnen eine dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt oder Sie arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Die Leistungen werden in der Regel für zwölf Monate gewährt. Der Bewilligungszeitraum beginnt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.
- Der Betrag setzt sich individuell aus der sogenannten Regelleistung und den Kosten der Unterkunft und Heizung zusammen. Zusätzlich können individuelle Mehrbedarfe, wie für besondere Ernährung oder Krankenversicherungen, berücksichtigt werden. Nach Abzug des Einkommens ergibt sich die Grundsicherung.
- Eltern und Kinder werden erst zum Unterhalt herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen mehr als 100.000,00 € übersteigt.
Vollmacht
- Den Antrag auf Grundsicherung kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person stellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich im Sozialamt ausweisen können.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Personalausweis
- Kontoauszüge aller Konten der letzten drei Monate
- Nachweise aller vorhandenen Einkünfte, z. B. Rentenbescheide, Lohnabrechnungen, andere Sozialleistungen etc.
- Vermögensnachweise, z. B. Kontoguthaben, Sparbücher
- Nachweise über zu zahlende Versicherungsbeiträge
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe
- Jahresabrechnungen für Heiz- und Betriebskosten
- bei Eigenheim:
- Nachweise über Kredite
- Grundbesitzabgaben
- Wasserkosten
- Gebäudeversicherung
- Schornsteinfegerkosten etc.
- ggf. Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- ggf. Namen, Anschriften und Berufe aller Kinder
- ggf. Nachweise zum Pkw (Kfz-Schein, Kfz-Haftpflichtversicherung )
- ggf. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Vollmacht
Hinweis: Diese Auflistung ist möglicherweise nicht vollständig. Um zu erfahren, welche Unterlagen Sie für die Beantragung der Grundsicherung außerdem benötigen, wenden Sie sich an Ihre zuständige Ansprechperson des Sozialamtes der Stadt Herten.
- ca. sechs Wochen
Kontakt
Rathaus
Raum: 8
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
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